Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD (AGS) in der Regio Aachen

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

DIHKT: Hilfen anpassen!

Allgemein

 

DIHKT informiert aktuell zu Unternehmenshilfen

Corona: Neues vom DIHKT

Berlin, 15.01.2021 Als aktuelle Thema der Woche greift der Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHKT) das Thema  „Corona- Unternehmenshilfen“ auf. Auch über Voraussetzungen und Antragstellung der wichtigsten Programme finden sich Informationen in einem Überblick. 

 

AGS unterstützt Forderungen des ZDH

Aus: ZDH KOMPAKT, Ausg.Oktober 2020:

Ausbildungsmarkt stützen. Zugang zur Ausbildungsprämie erleichtern.

 Die AGS übernimmt Forderungen des ZDH, insbesondere Klein- Betriebe dabei zu unterstützen, auch in Krisenzeiten (Corona) ihr Engagement für Duale Ausbildung fortsetzen zu können: 

In diesem Jahr wurden bisher ca. 123 Tsd. Ausbildungsverträge erfasst. "Das sind 8,1 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum", stellt der ZDH in seiner aktuellen Ausgabe von "ZDH-KOMPAKT" fest. Das Handwerk  fordert Konsequenzen. Dessen Forderungen unterstützen wir.  

 

2. AGS-Umfrage zu: Corona- Hilfe

"Licht und Schatten"

So kann man die Ergebnisse einer zweiten bundesweiten Umfrage zu den Corona- Hilfspaketen zusammenfassen. 

Hier die Ergebnisse:

Innovationspreis der AGS
Vergabe 2018: Reg. Bürgermeister von Berlin, Michel Müller

Berlin, 9.Juli 2020

Innovative Antworten (Produkte oder Dienstleistungen) auf Corona-Herausforderungen

Unter diesem Titel zeichnet die AGS mit dem "AGS-Innovationspreis" erneut Unternehmer*innen und kleine sowie mittlere Unternehmen aus.  

Die Verleihung der Preise erfolgt auf dem diesjährigen Wirtschaftsempfang am 23. Oktober 2020

Ausschreibung AGS-Innovationspreis 2020

Der Preis wird jährlich an innovative, erfolgreiche und sozial verantwortliche Unternehmen oder Organisationen vergeben, die sich aktiv in ihren jeweiligen Märkten engagieren.  

Mehr Informationen und Bewerbungsunterlagen

Neue Hilfe für Kleinunternehmen

Land startet „NRW Überbrückungshilfe Plus“ und sichert Existenz von Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Klein-Unternehmen

8. Juli 2020

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit:

Um durch die Pandemie stark betroffene kleine und mittlere Unternehmen weiter zu unterstützen, starten Bund und Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe.  

 Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen. Sie erhalten für die Monate Juni bis August verlorene Zuschüsse, mit denen sie Umsatzausfälle ausgleichen und betriebliche Fixkosten decken können. Das Land ergänzt die Hilfen des Bundes um ein Zusatzprogramm für den Unternehmerlohn: Mit der „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erhalten Solo-Selbstständige und Freiberufler eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Die Landesregierung rechnet mit 100.000 Antragstellern für das Zusatzprogramm und stellt hierfür 300 Millionen Euro bereit.