Land startet „NRW Überbrückungshilfe Plus“ und sichert Existenz von Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Klein-Unternehmen
8. Juli 2020
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit:
Um durch die Pandemie stark betroffene kleine und mittlere Unternehmen weiter zu unterstützen, starten Bund und Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe.
Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen. Sie erhalten für die Monate Juni bis August verlorene Zuschüsse, mit denen sie Umsatzausfälle ausgleichen und betriebliche Fixkosten decken können. Das Land ergänzt die Hilfen des Bundes um ein Zusatzprogramm für den Unternehmerlohn: Mit der „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erhalten Solo-Selbstständige und Freiberufler eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Die Landesregierung rechnet mit 100.000 Antragstellern für das Zusatzprogramm und stellt hierfür 300 Millionen Euro bereit.