Arbeit und Wirtschaft
handwerk.nrw: Erwartungen zur Landtagswahl NRW 2022
In einem Beschluss des NRW- Handwerks vom 18.1.2022 hat der NRW- Handwerksrat die landespolitischen Erwartungen des Handwerks verabschiedet. Unter dem Titel „Nachhaltigkeit, Bildung, Wachstum!“ geht es um Forderungen für die Zeit der nächsten Landtags- Periode.
Link: (Vollständiges Papier von handwerk.nrw)
Nachhaltigkeit, Bildung, Wachstum!
Erwartungen des nordrhein-westfälischen Handwerks an den Landtag in der 18. Wahlperiode 2022 – 2027
Das nordrhein-westfälische Handwerk ist mit seinen 195.000 mittelständisch geprägten Betrieben, seinen 1,2 Mio. Beschäftigten und seinen 80.000 Auszubildenden ein starker und unverzichtbarer Partner für mehr Nachhaltigkeit, für bessere Bildung und für höheres Wachstum in Nordrhein-Westfalen. Wir arbeiten daran mit, dass Nordrhein-Westfalen seine Zukunft selbstbewusst in die Hand nimmt und Im- pulsgeber für Reformen und Innovationen wird. Dazu hat der NRW-Handwerksrat am 18.11.2021 einen ausführlichen Beschluss gefasst, der auf unserer Internetseite www.handwerk.nrw zum Download bereitsteht. Kurz und knapp kommt es dem Handwerk in Nordrhein-Westfalen auf folgende Punkte an:
6.12.21
Pressemitteilung der AGS
Coronahilfen verlängern und neu aufstellen!
Der AGS-Länderrat hat auf seiner Sitzung am 3.12.2021 begrüßt, dass die neue sozialdemokratisch geführte Bundesregierung angesichts der verschärften Coronaregeln sämtliche Hilfsprogramme bis 31.3.2022 verlängert.
Von den Coronaregeln sind erneut Einzelselbstständige, insbesondere aus dem Kultur- und Kunstbereich, aber auch die Gastronomie und Hotellerie sowie der Einzelhandel besonders betroffen.
Bei den Hilfsmaßnahmen dürfen nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholt werden. Es bedarf insbesondere bei den kleinen Selbstständigen auch einer Hilfe zum Lebensunterhalt. Bei der Berechnung kann ein fiktiver Unternehmerlohn zugrunde gelegt werden.
Bei Betrieben, die Miete oder Pacht zahlen müssen, ist sicherzustellen, dass diese Kosten weiterhin Teil der Fixkostenhilfe bleiben.
Unternehmen, die im Jahr 2020 und später neu gegründet wurden, müssen in die Hilfsprogramme einbezogen werden.
Anträge sollten so weit wie möglich über die Finanzämter oder andere gut funktionierende Institutionen gestellt und von diesen schnellstmöglich und nur digital bearbeitet werden, da sie dafür technisch und datenmäßig gut aufgestellt sind.”
AGS fordert:
KMU´s mit Hochwasserschäden nicht alleine lassen!
Die Hochwasserschäden in NRW und RP sind noch nicht zu beziffern, werden aber jedes bisher bekannte Maß überschreiten.
Die betroffenen Menschen und auch die Kommunen dürfen mit den Folgen nicht alleine gelassen werden. Wir fordern:
Insbesondere kleine Unternehmen in Handel, Handwerk und Gewerbe brauchen nun Unterstützung, damit diese Unternehmen
ihre wirtschaftliche Tätigkeit schnellstmöglich wieder aufnehmen können. Die Versorgung der Bevölkerung mit Waren und
Dienstleistungen wie auch Arbeitsplätze sind akut gefährdet!
Nun sind Bund und Länder gefordert: Schnelle und unbürokratische Hilfe leisten für Infrastruktur, BürgerInnen und KMU´s !