Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD (AGS) in der Regio Aachen

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

AGS unterstützt Forderungen des ZDH

Veröffentlicht am 22.10.2020 in Arbeit und Wirtschaft

Aus: ZDH KOMPAKT, Ausg.Oktober 2020:

Ausbildungsmarkt stützen. Zugang zur Ausbildungsprämie erleichtern.

 Die AGS übernimmt Forderungen des ZDH, insbesondere Klein- Betriebe dabei zu unterstützen, auch in Krisenzeiten (Corona) ihr Engagement für Duale Ausbildung fortsetzen zu können: 

In diesem Jahr wurden bisher ca. 123 Tsd. Ausbildungsverträge erfasst. "Das sind 8,1 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum", stellt der ZDH in seiner aktuellen Ausgabe von "ZDH-KOMPAKT" fest. Das Handwerk  fordert Konsequenzen. Dessen Forderungen unterstützen wir.  

 

Aus: ZDH KOMPAKT, Ausg.Oktober 2020:

Ausbildungsmarkt stützen.
Zugang zur Ausbildungsprämie erleichtern. 

WO WIR STEHEN 

Die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen haben sich deutlich auf den Ausbildungsmarkt im Handwerk ausgewirkt. Von Januar bis September 2020 wurden in den Lehrlingsrollen der Handwerkskammern 123.630 Ausbildungsverträge neu erfasst. Das sind 8,1 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Zwar gab es in den vergangenen Monaten einen deutlichen Aufholeffekt (im Mai betrug das Minus bei den Vertragsabschlüssen noch 18 Prozent). Die Neuvertragszahlen in der Größenordnung des Vorjahres werden nach gegenwärtiger Lage aber kaum mehr zu erreichen sein. 

Kleinst- und Kleinbetriebe sind die Träger der Dualen Ausbildung in Deutschland. Gerade diese Ausbildungsbetriebe leiden unter Planungsunsicherheit und konjunkturellen Folgen der Corona-Pandemie. Zudem hat sich die Zahl der Ausbildungsplatzbewerber, ausgehend von einem Rekordtief im Jahr 2019, im Jahr 2020 nochmals um ca. 8 Prozent verringert. Es steht zu befürchten, dass sich in Folge der Corona-Pandemie der Fachkräftemangel im Handwerk weiter verschärft.

Um den Ausbildungsmarkt zu stabilisieren, hat die Bundesregierung das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ auf den Weg gebracht. In einem ersten Schritt ist am 04.08.2020 eine erste Förderrichtlinie in Kraft getreten. Sie sieht für Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten (KMU) eine Ausbildungsprämie bei einem gleichbleibenden Ausbildungsniveau, eine Ausbildungsprämie plus für zusätzli- che Ausbildungsplätze, einen Ausbildungszuschuss zur Verhinderung von Kurz- arbeit in der Ausbildung sowie eine Übernahmeprämie für Auszubildende aus in- solventen Betrieben vor. 

BEWERTUNG

Mit der beschlossenen Ausbildungsprämie erhalten KMU, die trotz Kurzarbeit oder massiver Umsatzeinbußen ihr Ausbildungsengagement fortsetzen, eine wichtige Anerkennung. Das Handwerk hat die Ausbildungsprämie und den avisierten Adressatenkreis daher von Anfang an ausdrücklich begrüßt. 

Durch die Ausbildungsprämie soll insbesondere die Ausbildungsleistung der Kleinst- und Kleinbetriebe unterstützt werden. Durch die wenig KMU- freundlichen, restriktiven Förderbedingungen und den hohen bürokratischen Aufwand, der mit der Fördermittelbeantragung einhergeht, kann dieses bildungspolitische Ziel nur bedingt erreicht werden. Die aktuellen Zahlen lassen vermuten, dass das Programm nicht zuletzt aufgrund eines vorausgesetzten Umsatzrückgangs von mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai oder einem Monat Kurzarbeit in seiner aktuellen Ausgestaltung keine Breitenwirkung entfalten wird. Viele Ausbildungsbetriebe, etwa aus dem Bau- und Ausbauhandwerk, konnten den bundesweiten Shutdown im ersten Halbjahr 2020 relativ gut überstehen, indem vorhandene Auftragspuffer abgearbeitet werden konnten. Sie verspüren aber jetzt die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID19-Pandemie und sehen sich mit entprechenden Umsatzrückgängen konfrontiert. 

WAS ZU TUN IST 

Um insbesondere das Ausbildungsengagement von Kleinst- und Kleinunternehmen zu stabilisieren, sind die Bundesministerien aufgerufen, die sehr restriktiven Förderkonditionen der ersten Förderrichtlinie nachzubessern und an die Betroffenheit der Betriebe anzupassen: 

Anpassung der Fördervoraussetzungen: Die Fördervoraussetzungen der ersten Förderrichtlinie sind an die Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe II anzupassen, um damit wieder einen Gleichklang herzustellen. So muss der vorausgesetzte Umsatzrückgang von 60 auf 50 Prozent über zwei zusammenhängende Monate bzw. 30 Prozent des Durchschnitts der Monate April bis August reduziert werden. 

Ausweitung des Förderanspruches: Der Förderanspruch für die Ausbildungsprämie ist auf alle in einem Betrieb neu beginnenden Ausbildungsverhältnisse auszuweiten. Die Einschränkung förderfähiger neuer Ausbildungsverträge nach dem Beginn des Ausbildungsverhältnisses oder der Vorerfahrung des Jugendlichen ist für einen Betrieb nicht nachvollziehbar. 

Reduzierung des Bürokratieaufwands: Der Bürokratieaufwand bei der Beantragung der Förderung ist zu reduzieren durch eine Stichtagsregelung zum 31.12. bei der Erfassung der Ausbildungsverhältnisse in den Vorjahren, durch den Verzicht auf die Ausweisung der Ausbildungsvergütung bei der Beantragung der Ausbildungsprämie und der Ausbildungsprämie plus sowie den Verzicht auf eine De-minimis-Erklärung durch die Ausbildungsbetriebe. 

Stand: 15.10.2020
Verantwortlich: Dr. Volker Born, Leiter der Abteilung Berufliche Bildung