ZDH, 11.2018: Nach aktuellem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Betriebe verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Warum diese Regelung in der Praxis für einen Großteil der Betriebe zu Problemen führt, darüber informiert der ZDH in ZDH-Kompakt, Ausgabe November 2018
