Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD (AGS) in der Regio Aachen

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Grundsätze u Richtlinien SPD AG´s 2023

Grundsätze und Richtlinie

für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD

gemäß § 10 des Organisationsstatuts

Beschlossen durch den Parteivorstand am 9. Oktober 2023

Präambel

Die Arbeitsgemeinschaften sind unselbständige Teile der SPD. Sie sind Bindeglied zu

den gesellschaftlichen Gruppen, die sich in den politischen Bereichen engagieren, für

die die Arbeitsgemeinschaften in der SPD zuständig sind. Die Arbeitsgemeinschaften

bieten die Möglichkeit, die unterschiedlichsten Schichten und Gruppen der

Gesellschaft anzusprechen, sie verfügen über Kompetenz und Kontakte in diese

Bereiche. Das muss konstruktiv für die Arbeit der SPD genutzt werden.

Bei Reformüberlegungen finden die jeweiligen Traditionen und Besonderheiten der

Arbeitsgemeinschaften Berücksichtigung.

I. Allgemeiner Teil

1. Arbeitsgemeinschaften

Auf Beschluss des Parteivorstandes wurden folgende Arbeitsgemeinschaften

eingerichtet:

a) Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA),

b) Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus,

c) SPD FRAUEN - Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen,

d) Arbeitsgemeinschaft Selbständige (AGS),

e) Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ),

f) Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im

Gesundheitswesen (ASG),

g) Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB),

h) Arbeitsgemeinschaft Menschen mit Behinderungen in der SPD (Selbst Aktiv),

i) SPD queer - Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung,

j) Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt.

Darüber hinaus wurde die Arbeitsgemeinschaft der Jusos eingerichtet, für die jedoch

eine separate Richtlinie besteht und die deshalb von dieser Richtlinie ausgenommen

ist (siehe Schlussbestimmung).

2. Aufgaben, Ziele und Angehörige der Arbeitsgemeinschaften

Die Arbeitsgemeinschaften nehmen auf Beschluss des Parteivorstands besondere

Aufgaben in der Partei und Öffentlichkeit wahr. Sie beraten die Vorstände und bieten

Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten der Mitwirkung und der politischen Ansprache.

Die Arbeitsgemeinschaften kooperieren mit Verbänden, Organisationen und

Initiativen.

Seite 1 von 15Grundlagen für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft sind die Ziele und Grundsätze

der Partei. Die Bundesvorstände der Arbeitsgemeinschaften legen zu den

Klausursitzungen des SPD-Parteivorstandes ein Arbeitsprogramm und eine

Jahresplanung für das jeweilige Jahr vor.

Arbeitsgemeinschaften nehmen durch ihre Tätigkeit Einfluss auf die politische

Willensbildung der Partei und des Vorstandes.

Den Arbeitsgemeinschaften SPD 60 plus und SPD FRAUEN gehören automatisch alle

Parteimitglieder an, die ihnen jeweils durch Alter oder Geschlecht zuzuordnen sind.

Den weiteren Arbeitsgemeinschaften gehören Parteimitglieder an, die durch ihren

Beruf oder ihr Interesse einer Arbeitsgemeinschaft zugeordnet werden können.

Jedes Mitglied kann seine Zugehörigkeit zu den Arbeitsgemeinschaften selbst

verwalten. Die Zugehörigkeit kann online, aber gegenüber einer Gliederung der Partei

oder dem Vorstand einer Arbeitsgemeinschaft auch schriftlich erklärt werden. Die

Zugehörigkeiten nach Alter, Geschlecht, Beruf und Interesse gemäß den

nachfolgenden Buchstaben a) – j) sind hierbei zu beachten.

Im Rahmen der Statuten und der Datenschutzrichtlinie sollen die Gliederungen den

Vorständen der Arbeitsgemeinschaften die Daten ihrer Mitglieder zur Erfüllung ihrer

Aufgaben zur Verfügung stellen.

a) Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA)

Die in Betrieben und Verwaltungen tätigen sozialdemokratischen Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer bilden die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD.

Vorübergehend oder endgültig aus dem Arbeitsleben ausgeschiedene

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören ebenfalls dieser Arbeitsgemeinschaft

an.

Aufgaben der AfA sind:

 die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben und Verwaltungen

mit der Politik und den Zielen der Partei vertraut zu machen und die Partei durch

die Gewinnung neuer Mitglieder zu stärken,

 die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der politischen

Willensbildung zur Geltung zu bringen und die politische Mitarbeit der

Arbeitnehmer zu verstärken,

 die aktive Mitarbeit der sozialdemokratischen Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer in Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten und

Sozialorganisationen zu fördern,

 die in Betrieben, Unternehmen und Verwaltungen gewählten

Arbeitnehmervertretungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,

 die Partei zu unterstützen, in Betrieben und Verwaltung eine

Betriebsorganisation und ein Betriebsvertrauensleutenetz aufzubauen.

Seite 2 von 15b) Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus

Die Arbeitsgemeinschaft umfasst Mitglieder vom vollendeten 60. Lebensjahr an sowie

weitere in der Seniorenarbeit Tätige, die an der Mitarbeit interessiert sind.

Aufgaben der SPD 60 plus sind insbesondere:

 die Interessen der Älteren innerhalb und außerhalb der SPD zu vertreten,

 darauf einzuwirken, dass den Interessen älterer Menschen im Prozess der

Willensbildung politisch und personell Rechnung getragen wird,

 das Engagement der Älteren zu fördern und politische Angebote zu machen,

 Menschen für die sozialdemokratische Programmatik zu gewinnen,

 bei der Gestaltung und Bewältigung des demographischen Wandels

mitzuwirken,

 nationale und internationale Kooperation mit Verbänden, Organisationen und

Initiativen der Älteren bzw. der Altenarbeit,

 die Generationensolidarität auszubauen,

 sich dafür einzusetzen, dass Vorurteile und Diskriminierungen gegenüber

älteren Menschen überwunden werden,

 darauf einzuwirken, dass auch ältere Menschen für Wahlämter nominiert

werden,

 Impulse zur Weiterentwicklung der sozialdemokratischen Politik für ältere

Menschen zu geben und diese themen- und strukturübergreifend in der SPD zu

verankern.

c) SPD FRAUEN – Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen

Den SPD FRAUEN gehören die weiblichen Mitglieder der SPD an.

Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich die Gleichstellung von Frauen und Männern in

Partei und Gesellschaft zum Ziel.

Aufgaben der SPD FRAUEN sind:

 die Interessen und Forderungen der Frauen in der politischen Willensbildung

der Partei zur Geltung zu bringen und die politische Mitarbeit der Frauen in der

Partei so zu verstärken, dass die politische Willensbildung der Partei

gleichermaßen von Männern und Frauen getragen wird,

 Frauen mit der Politik und den Zielen der Partei vertraut zu machen, zur

Änderung des gesellschaftlichen Bewusstseins beizutragen und weitere

Mitglieder zu gewinnen,

 im Dialog mit Gewerkschaften, Verbänden, Organisationen und der deutschen

und internationalen Frauenbewegung gemeinsame Forderungen zu entwickeln

und durchzusetzen,

 durch konkrete Zielgruppenarbeit Themen, Positionierungen und Vorschläge

erarbeiten, in die Gesamtpartei einbringen und für innerparteiliche und

gesellschaftliche Mehrheiten kämpfen,

Seite 3 von 15 den Auftrag des Grundgesetzes aus Art. 3 Abs. 2 umzusetzen: „Männer und

Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung

der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung

bestehender Nachteile hin.“

 Dabei haben die SPD FRAUEN das Ziel, die Gesamtheit der weiblichen

Bevölkerung zu erfassen und in ihrer Arbeit widerzuspiegeln.

d) Arbeitsgemeinschaft Selbständige (AGS)

Der AGS gehören die Mitglieder der SPD an, die selbständig oder unternehmerisch

tätig sind.

Aufgaben der AGS sind:

 bei den gewerblich oder freiberuflich selbständig Tätigen aller Bereiche und in

ihren Fachverbänden, Berufsorganisationen usw. die Kenntnis und den Einfluss

sozialdemokratischer Auffassungen zu verbreiten und die politische Mitarbeit

der Selbständigen zu verstärken,

 die besonderen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Probleme zu erörtern,

die Selbständige und Unternehmer betreffen und die Vorstände der Partei in

diesen Fragen zu beraten,

 in der Partei das Verständnis für Probleme der mittelständischen Wirtschaft und

das Interesse an der sozialdemokratischen Wirtschaftspolitik zu stärken,

 die Fortentwicklung sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik zu begleiten,

 die Förderung von Kontakten zu sozialdemokratisch ausgerichteten

Mittelstands- und Unternehmervereinigungen auf nationaler und internationaler

Ebene.

e) Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)

Das Arbeitsfeld der ASJ ist die Rechtspolitik als Gegenstand und Instrument der

Gestaltung gesellschaftlichen Fortschritts im Sinne des demokratischen Sozialismus.

Ziel der ASJ ist es, gesellschaftliche Reformprojekte zu initiieren und fachlich

vorzubereiten. Dazu macht sie sich die Fachkenntnisse ihrer Mitglieder aus allen

Teilen von Justiz, Verwaltung und Wirtschaft zugänglich und gibt interessierten

Expertinnen und Experten, Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit, auf die

innerparteiliche Willensbildung Einfluss zu nehmen.

Leitvorstellung ist eine freiheitliche demokratische, soziale, an der Idee der

Gerechtigkeit orientierte rechtsstaatliche Ordnung, die die Menschen- und

Bürgerrechte sichert und sich der Verantwortung für den Frieden, die Dritte Welt und

den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen bewusst ist.

Der ASJ gehören Mitglieder an, die ein rechtswissenschaftliches Studium

abgeschlossen haben oder Rechtswissenschaft studieren, sich von Berufs wegen oder

ehrenamtlich mit Rechtsfragen beschäftigen oder in sonstiger Weise Sachkunde auf

einem Gebiet der Rechtspolitik besitzen.

Seite 4 von 15Aufgaben der ASJ sind:

 bei der Gestaltung der Rechtsordnung nationaler, aber auch auf europäischer

und internationaler Ebene Anstöße zu geben und mitzuarbeiten,

 Impulse aus der gesellschaftlichen Diskussion aufzunehmen,

 den Sachverstand ihrer Mitglieder für die SPD nutzbar zu machen,

 im Kontakt zu Wissenschaft und Praxis sozialdemokratische Rechtspolitik zu

vermitteln und zu entwickeln,

 Juristinnen und Juristen mit der Politik und den Zielen der Partei vertraut zu

machen, ihnen den Unterschied zwischen Rechtsanwendung und

gesetzgeberischer Rechtsgestaltung zu vermitteln, um ihnen die Arbeitsweise

bei der Durchführung gesellschaftlicher Reformprojekte nahezubringen,

 zur Änderung des gesellschaftlichen Bewusstseins von Juristinnen und Juristen

beizutragen und weitere Mitglieder zu gewinnen,

 im Dialog mit Gewerkschaften, Verbänden, Organisationen und deutschen,

europäischen und internationalen NGOs gemeinsame Forderungen zu

entwickeln und durchzusetzen,

 die Information und Beratung der Gliederungen in allen Fragen der

Rechtspolitik.

f) Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im

Gesundheitswesen (ASG)

Der ASG gehören insbesondere diejenigen Mitglieder der SPD an, die im

Gesundheits- und Pflegewesen tätig oder gesundheits- bzw. pflegepolitisch aktiv sind.

Hierzu gehören Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter, Psychologen,

Psychotherapeuten sowie Expertinnen und Experten aus den entsprechenden

Wissenschaften, dem Gesundheits- und Pflegemanagement, der

Gesundheitswirtschaft, den Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätten, den Kranken- und

Pflegekassen, aus „gesundheitspolitischen Initiativen“ und gesundheitsbezogene

Selbsthilfegruppen.

Aufgaben der ASG sind:

 die Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und

Strategien für ein demokratisches und solidarisches Gesundheitswesen,

 die Interessen und Forderungen der Praktiker aus dem Gesundheits- und

Pflegewesen sowie aus der Gesundheits- und Pflegepolitik und der

Wissenschaft in die politische Willensbildung der Partei einzubringen,

 die Information und Beratung der Gliederungen der Partei in allen Fragen des

Gesundheits- und Sozialwesens.

g) Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB)

Der Arbeitsgemeinschaft können diejenigen Mitglieder der SPD angehören, die auf

allen Stufen im Bereich Bildung und Erziehung praktisch und theoretisch arbeiten

sowie an Bildungspolitik Interessierte sind.

Seite 5 von 15Aufgaben der AfB sind:

 im Bereich des Erziehungs- und Bildungswesens für die Ziele des

demokratischen Sozialismus einzutreten und an ihrer Verwirklichung

mitzuwirken,

 die Beteiligten und Betroffenen aus Bildung und Erziehung sowie an

Bildungspolitik Interessierte mit den Zielen und der Politik der Partei vertraut zu

machen und zu ihrer Meinungs- und Willensbildung beizutragen,

 die Interessen und Forderungen der Beteiligten und Betroffenen, Expertinnen

und Experten aus Bildung und Erziehung sowie an Bildungspolitik Interessierten

in der politischen Willensbildung der Partei zur Geltung zu bringen und die

Organisationsgliederungen der Partei in bildungspolitischen Fragen zu beraten.

h) Arbeitsgemeinschaft Menschen mit Behinderungen in der SPD (Selbst Aktiv)

Die Arbeitsgemeinschaft ist Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen

und deren Angehörige. Sie dient zur Selbstvertretung von Menschen mit

Behinderungen.

Aufgaben von „Selbst Aktiv“ sind:

 die Interessen von Menschen mit Behinderung innerhalb und außerhalb der

SPD zu vertreten,

 das Engagement von Menschen mit Behinderung zu fördern, Menschen mit

Behinderung für die sozialdemokratische Programmatik zu gewinnen,

 die Kooperation mit Verbänden, Organisationen und Initiativen von Menschen

mit Behinderung auszubauen,

 dazu beizutragen, dass die UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung

behinderter Menschen allen Ebenen und in der SPD umgesetzt wird und die

Teilhabe behinderter Menschen fester Bestandteil einer ganzheitlichen und

inklusiven Gesellschaftspolitik wird und

 die Nominierung von Menschen mit Behinderung für Wahlämter in

Parlamenten, Parteigremien und weiteren Gremien zu fördern.

Die SPD setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein. Deshalb ist es uns ein Anliegen,

auf allen Gliederungsebenen Genossinnen und Genossen mit Behinderungen die

politische Teilhabe zu ermöglichen. In diesem Sinne hat sich die Partei immer bemüht,

mögliche zusätzliche Bedarfe für die Ermöglichung der politischen Teilhabe von

Mitgliedern mit Behinderungen unbürokratisch zu regeln. An dieser Praxis wird sich

auch in Zukunft nichts ändern.

Seite 6 von 15i) SPD queer - Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung

Der SPD queer - Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung

gehören alle Mitglieder an, die sich aktiv für die Gleichstellung von queeren Menschen*

einsetzen.

Aufgaben der SPD queer - Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und

Gleichstellung - sind:

 Dafür zu arbeiten, dass die Akzeptanz zwischen hetero- und nicht

heteronormativen Menschen zur gesellschaftlichen Normalität und

Selbstverständlichkeit wird.

 Dafür zu arbeiten, dass Vorurteile, Diskreditierungen und Diskriminierungen

gegenüber queeren Menschen überwunden werden.

 Darauf einzuwirken, dass den Interessen der queeren Menschen im Prozess

der Willensbildung politisch und personell Rechnung getragen wird.

 Für den Dialog mit gesellschaftlichen Verbänden und der deutschen,

europäischen und internationalen Gleichstellungsbewegung zu sorgen.

 Die Repräsentanz der SPD in zivilgesellschaftlichen Interessensvertretungen

der queeren Community zu fördern.

___________________________

* Definition queere Menschen:

Die Arbeitsgemeinschaft SPD queer definiert, welche Personen zu den queeren

Menschen zählen.

j) Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt

Der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt gehören Mitglieder der SPD

gleichermaßen mit und ohne Migrationshintergrund an, die sich praktisch oder

theoretisch mit Fragen der Migration und eines vielfältigen Zusammenlebens

beschäftigen oder an diesen Themen ein besonderes Interesse haben.

Aufgaben der AG Migration und Vielfalt sind:

 zu einem vielfältigen Zusammenleben beizutragen und die Teilhabe von

Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu fördern,

 Impulse zur Weiterentwicklung der sozialdemokratischen Politik für Vielfalt und

Teilhabe zu geben und diese themen- und strukturübergreifend als

Schwerpunkte der SPD zu verankern,

 Vielfalt und eine interkulturelle Öffnung innerhalb der SPD voranzutreiben,

 einen Dialog und Austausch zu den Zielen der AG mit Verbänden und

Selbstorganisationen von Migranten sowie Vertretern aus Zivilgesellschaft, den

Religionsgemeinschaften, Wissenschaft, Wirtschaft und den Gewerkschaften

zu pflegen,

 Menschen mit einer Migrationsgeschichte für sozialdemokratische Politik zu

gewinnen.

Seite 7 von 153. Stellung und Aufbau

Die Arbeitsgemeinschaften sind unselbständige Teile der Partei. Sie sind keine

Gliederungen im Sinne des Organisationsstatuts.

Die Kompetenz zur Beschlussfassung über Bildung und Widerruf einer

Arbeitsgemeinschaft sowie die Beschlussfassung über die Grundsätze für die Tätigkeit

der Arbeitsgemeinschaften liegt allein beim Parteivorstand. Die Gliederungen der

Partei sind an diese vom Parteivorstand beschlossene Richtlinie gebunden. Eigene

Richtlinien der Gliederungen dürfen dieser Richtlinie nicht widersprechen.

Die Bildung der Arbeitsgemeinschaften in den Organisationsgliederungen erfolgt

durch Beschlussfassung des jeweils zuständigen Vorstandes der Partei. Der

Beschluss ist widerrufbar. Die Arbeitsgemeinschaft muss zumindest auf Bundesebene

bestehen.

Grundsätzlich soll auf jeder Ebene des Parteiaufbaus die Bildung von

Arbeitsgemeinschaften ermöglicht werden, soweit die Mitglieder dazu den Wunsch

und die Bereitschaft äußern.

Der Organisationsaufbau der Arbeitsgemeinschaften entspricht grundsätzlich dem der

Partei. In den Ländern mit mehreren Bezirken können die

Bezirksarbeitsgemeinschaften Landesausschüsse oder

Landesarbeitsgemeinschaften bilden, falls die zuständigen Vorstände der Partei dem

zustimmen. Das gleiche gilt, wenn auf Parteiebene regionale Zusammenschlüsse im

Sinne des Organisationsstatuts bestehen.

Auf örtlicher Ebene finden Vollversammlungen statt. Auf Bundes-

, Landes-, Bezirks-

und Unterbezirksebene bestehen Delegiertenkonferenzen. Abweichungen können

durch Richtlinienbeschluss der jeweiligen Gliederung geregelt werden.

Mit Einverständnis der betroffenen Unterbezirks- bzw. Ortsvereinsvorstände der Partei

können unterbezirks- bzw. ortsvereinsübergreifende Arbeitsgemeinschaften gebildet

werden.

Die jeweils zuständigen Vorstände der Partei sind dafür verantwortlich, dass sich die

Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in ihrem Organisationsbereich im Rahmen der

Statuten, Grundsätze und Richtlinien hält. Bei gliederungsübergreifenden

Arbeitsgemeinschaften entscheiden die betroffenen Gliederungsvorstände auch

darüber, in wessen Verantwortungsbereich die Arbeitsgemeinschaft fällt. Sollte keine

Einigung erfolgen, ist der übergeordnete Gliederungsvorstand zuständig.

Jeder Vorstand der Partei hat hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaft in seinem Bereich

das Recht, eine außerordentliche Mitglieder- oder Delegiertenversammlung der

Arbeitsgemeinschaften einzuberufen und in dieser Versammlung Anträge zu stellen

und zu begründen. Dazu gehört auch das Recht, die Abberufung von Funktionären der

Arbeitsgemeinschaften nach § 9 der Wahlordnung zu beantragen. Die Entscheidung

darüber liegt bei der Versammlung der Arbeitsgemeinschaften.

Seite 8 von 15Die Parteiorganisation ist gehalten, die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften nach

besten Kräften zu fördern. Diese Förderung umfasst auch die finanzielle und

organisatorische Ausstattung der Arbeitsgemeinschaften in den Betriebshaushalten.

Dabei ist immer der Finanzrahmen der SPD zu berücksichtigen.

Die Arbeitsgemeinschaften haben Antrags-, Vorschlags- und Rederecht für den

Parteitag der jeweiligen Ebene. Soweit die Satzungen der Gliederungen dies

vorsehen, entsenden sie stimmberechtigte Delegierte zu deren jeweiligen Parteitagen.

4. Organe

Die Organe aller Arbeitsgemeinschaften sind:

 die Bundeskonferenz,

 der Bundesausschuss und

 der Bundesvorstand.

a) Bundeskonferenz

aa)

Die Bundeskonferenz ist das oberste Beschlussgremium der Arbeitsgemeinschaften.

Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

 Wahl des Bundesvorstandes in zweijährigem Turnus,

 Benennung der beiden beratenden Delegierten, davon eine Frau, für den

Bundesparteitag,

 Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Vorstandes,

 Beschlussfassung über die gestellten Anträge,

 Bestimmung des Arbeitsprogramms der Arbeitsgemeinschaft.

bb)

Die Bundeskonferenz besteht für die Arbeitsgemeinschaften AfA, SPD 60 plus und

SPD FRAUEN aus 150, für die Arbeitsgemeinschaften d bis j aus 70 Delegierten, die

in den Bezirks- /Landesarbeitsgemeinschaften gewählt werden. Die Berechnung des

Delegiertenschlüssels erfolgt auf der Basis der Mitgliederzahlen der SPD. Jede

Bezirks- /Landesarbeitsgemeinschaft erhält ein Grundmandat. Richtlinien der

Bezirke/Landesverbände können bestimmen, dass die Wahl der auf den Bezirk

entfallenden Delegierten ganz oder teilweise durch die Delegiertenkonferenzen der

Unterbezirke erfolgt. Soweit eine Arbeitsgemeinschaft auf Landesverbands- oder

Bezirksebene nicht existiert, werden von dort keine Delegierten auf die

Bundeskonferenz entsandt; die Anzahl der Delegierten der Bundeskonferenz reduziert

sich entsprechend.

Die Mitglieder des Bundesvorstandes sind stimmberechtigt, die Mitglieder des

Bundesausschusses nehmen an der Bundeskonferenz mit beratender Stimme teil.

Über weitere beratende Mitglieder kann die Bundeskonferenz beschließen.

Seite 9 von 15cc)

Die Bundeskonferenz findet alle zwei Jahre eintägig grundsätzlich in Berlin im Willy-

Brandt-Haus statt. Sie wird vom Bundesvorstand im Einvernehmen mit dem

Parteivorstand unter Angabe der Tagesordnung und der auf die Bezirke entfallenden

Delegierten spätestens drei Monate vorher einberufen. Antragsberechtigt zur

Bundeskonferenz sind die Bezirke und Landesverbände, die Unterbezirke sowie der

Bundesvorstand.

Antragsschluss ist sechs Wochen vor Beginn der Konferenz, die Unterlagen werden

den Delegierten zwei Wochen vor der Konferenz mit einer Stellungnahme der

Antragskommission zugesandt. Die Antragskommissionen sollen angemessen besetzt

sein.

dd)

Die Bundeskonferenz prüft die Legitimation der Teilnehmer, wählt die Leitung und

bestimmt die Geschäftsordnung. Die Konferenz ist beschlussfähig, wenn mehr als die

Hälfte der Mitlieder anwesend sind. Die Beschlussunfähigkeit wird nur auf Antrag

festgestellt. Solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist, gilt die

Bundeskonferenz als beschlussfähig.

ee)

Auf Verlangen des Bundesausschusses mit Zweidrittelmehrheit oder auf Antrag von

Mindestens neuen Bezirken ist eine außerordentliche Bundeskonferenz einzuberufen.

In diesem Fall beträgt die Einberufungsfrist einen Monat.

b) Länderrat / Bundesausschuss

aa)

Der Länderrat berät den Bundesvorstand und fördert die Willensbildung in der

Arbeitsgemeinschaft. Er wird einmal im Jahr durch den Bundesvorstand mit einer Frist

von einem Monat einberufen. Die Einberufung hat zu erfolgen, wenn wenigstens 5

Bezirke dies beantragen. Die Sitzungen des Länderrates werden von der/dem/den

Bundesvorsitzende/n geleitet.

bb)

Der Länderrat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes sowie

den Landes- und Bezirksvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften.

cc)

In Jahren, in denen keine Bundeskonferenz stattfindet, kann durch den

Bundesvorstand mit einer Frist von einem Monat ein Bundesausschuss anstelle des

Länderrates einberufen werden. Der Bundesausschuss ist über grundlegende

politische und organisatorische Entscheidungen des Bundesvorstandes zu hören. Die

Sitzungen werden von der/dem/den Bundesvorsitzende/n geleitet.

Seite 10 von 15Der Bundesausschuss setzt sich zusammen aus bis zu 30 Personen sowie den

Mitgliedern des Bundesvorstandes. Die Mandate werden entsprechend der Zahl der

Parteimitglieder auf die Landesverbände/Bezirke verteilt. Jeder Bezirk erhält ein

Grundmandat. Die Delegierten werden in den Bezirken für zwei Jahre gewählt.

c) Bundesvorstand

aa)

Die Anzahl der Mitglieder des Bundesvorstandes beträgt für die

Arbeitsgemeinschaften AfA, SPD 60 plus und SPD FRAUEN bis zu 17 Mitglieder. Für

die Arbeitsgemeinschaften d) bis j) beträgt die Anzahl der Mitglieder des

Bundesvorstandes bis zu 12 Mitglieder. Der jeweilige Vorstand besteht aus

 der/dem Bundesvorsitzenden; die Bundeskonferenz kann beschließen, dass

zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau, gewählt werden sollen;

die SPD FRAUEN können eine rein weibliche Doppelspitze wählen und

 weiteren Mitgliedern inklusive Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Zahl

der Stellvertreterinnen und Stellvertreter bzw. der Besitzerinnen und Beisitzer

bestimmt die Bundeskonferenz.

bb)

Der Bundesvorstand führt die Beschlüsse der Bundeskonferenz aus. Er erledigt die

laufenden Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft und vertritt sie in der Öffentlichkeit. Der

Bundesvorstand tagt grundsätzlich dreimal im Jahr in Präsenzsitzung sowie weiteren

Konferenzschalten.

5. Finanzen

Die Arbeitsgemeinschaften erheben keine Beiträge. Auf Bundesebene können für sie

separate Spendensachkonten eingerichtet werden, die von der Partei geführt und auf

die Spenden für die Arbeit der Arbeitsgemeinschaften gebucht werden. Materielle und

finanzielle Zuwendungen müssen im Einverständnis mit dem Parteivorstand

verwendet werden. Spenden werden der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft grundsätzlich

im Jahr des Eingangs zur Verfügung gestellt. Diese können auch im nächsten Jahr

verwendet werden. Die Gliederungen der Partei können im Rahmen ihrer

Kompetenzen gleiche Beschlüsse fassen.

Der Parteivorstand beschließt für jede Arbeitsgemeinschaft jährlich ein Budget für die

Arbeit des Bundesvorstandes/-ausschusses und alle zwei Jahre ein Budget für die

Durchführung der Bundeskonferenz. Die Arbeitsgemeinschaften entscheiden im

Rahmen der in dieser Richtlinie vorgegebenen Obergrenzen eigenverantwortlich über

die Zahl der Mitglieder von Bundesvorstand und Bundesausschuss, die Zahl der

Sitzungen und die Dauer der Bundeskonferenz. Der vorgegebene Budgetrahmen ist

hierbei zwingend einzuhalten. Mittel die im Budget für die Arbeit des

Bundesvorstandes-/ausschusses und für die Durchführung der Bundeskonferenz nicht

verausgabt werden, können für die politische Arbeit genutzt werden.

Seite 11 von 156. Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaften erfolgt im Einvernehmen mit den

zuständigen Vorständen der Partei. Das Einvernehmen gilt grundsätzlich als

hergestellt. Es kann widerrufen werden.

Alle Arbeitsgemeinschaften haben die Aufgabe, durch eine gezielte Presse- und

Öffentlichkeitsarbeit über die Partei hinaus erkennbar zu werden und der

Arbeitsgemeinschaft und der Partei damit ein eigenes, fachliches Profil zu geben.

Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit sollen Stellungnahmen zur Tagespolitik,

Darstellung der inhaltlichen Arbeit sowie Bekanntmachung von Veranstaltungen sein.

Es bleibt den jeweiligen Gliederungsebenen überlassen, die Verfahrensabläufe der

Einvernehmensregelung näher auszugestalten. Die Arbeitsgemeinschaften folgen den

jeweils aktuellen und gültigen Gestaltungslinien (Corporate Design) der SPD und

passen ihre Öffentlichkeitsarbeit entsprechend an.

7. Wahlen und Beschlüsse

Es gilt die Wahlordnung der SPD.

Vorsitzende werden in Einzelwahl nach § 7 WahlO, Stellvertretende Vorsitzende,

Beisitzer/innen und Delegierte werden in Listenwahl nach § 8 WahlO gewählt.

Bei Listenwahlen genügt die relative Mehrheit.

Die Arbeitsgemeinschaften haben ihre Wahlen den zuständigen Vorständen der Partei

innerhalb eines Monats anzuzeigen. Diese prüfen, ob die Wahl ordnungsgemäß erfolgt

ist. Sie ordnen Neuwahlen an, wenn Wahlfehler vorliegen, die Einfluss auf das

Ergebnis gehabt haben können.

Arbeitsgemeinschaften können sich auf den Ablauf der Anfechtungsfrist nur berufen,

wenn sie innerhalb der Anfechtungsfrist dem Vorstand die Wahlen angezeigt haben

und der Vorstand ausreichend Gelegenheit zur Prüfung hatte.

Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.

8. Mitgliedschaftsrechte

Mitglieder der SPD können in den Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten, abstimmen

sowie von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch machen.

Bei den SPD FRAUEN ist die Zugehörigkeit an das Geschlecht, in der SPD 60 plus an

das Mindestalter von 60 Jahren gebunden.

Seite 12 von 15Mitglieder der SPD können einer oder mehreren Arbeitsgemeinschaften gem. Ziffer 2

angehören. Die Zugehörigkeit kann durch das Mitglied jederzeit beendet werden,

damit enden Kontaktaufnahmen und bisher ausgeübte Funktionen in der

Arbeitsgemeinschaft.

Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglieder der Partei sind, ist in den

Arbeitsgemeinschaften ausdrücklich erwünscht. Die Ausübung von

Mitgliedschaftsrechten, auch von Nichtmitgliedern, in Arbeitsgemeinschaften unterliegt

der Schiedsgerichtsbarkeit der Partei.

II. Besonderer Teil

Hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaften der AfA, SPD 60 plus und SPD FRAUEN

gelten nachfolgende zusätzliche Bestimmungen:

1. Aufbau

Auf Ortsvereinsebene können, sofern keine Arbeitsgemeinschaft existiert,

Vertrauensleute benannt werden.

2. Bundeskonferenz

Die Bundeskonferenz der AfA, SPD FRAUEN und der SPD 60 plus setzt sich

zusammen aus:

150 von den Arbeitsgemeinschaften auf Bezirks- bzw. Landesverbandsebene

gewählten Delegierten und dem Bundesvorstand sowie den Mitgliedern des

Bundesausschusses mit beratender Stimme.

Die Delegiertenzahlen ergeben sich bei der SPD 60 plus und den SPD FRAUEN

aufgrund Alter und Geschlecht aus den Mitgliederzahlen der SPD. Jeder Bezirk bzw.

Landesverband erhält ein Grundmandat. Die übrigen Mandate werden entsprechend

der Zahl der SPD-Mitglieder in den Bezirken gewählt.

Die Bundeskonferenz findet alle zwei Jahre zweitätig grundsätzlich in Berlin im Willy-

Brandt-Haus statt.

3. Bundesvorstand

Der Bundesvorstand der SPD 60 plus, der SPD FRAUEN und der AfA besteht aus

einer/einem oder zwei Vorsitzenden und bis zu 15 weiteren Mitgliedern.

Seite 13 von 154. AfA

Für die Betriebsorganisation gelten folgende Grundsätze:

Die betriebliche Vertrauensarbeit der Partei wird insbesondere durch die

Betriebsorganisation geleistet. Die Betriebsorganisation der SPD besteht aus den

Betriebsgruppen und Betriebsvertrauensleuten. Ihre Aufgabe ist es, die betriebliche

Vertrauensarbeit im Sinne dieser Richtlinie zu unterstützen und zu organisieren.

Mitglied der Betriebsgruppe ist jedes in einem Betrieb oder einer Verwaltung

beschäftigte Mitglied der SPD. Vorübergehend oder endgültig aus dem Arbeitsleben

ausgeschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Mitglied ihrer

Betriebsgruppe bleiben.

1. In möglichst allen Betrieben und Verwaltungen sind Betriebsgruppen zu bilden.

2. Branchenbetriebsgruppen:

Für Betriebe und Verwaltungen ohne Betriebsgruppe sowie für Klein- und

Mittelbetriebe ist die Bildung von Branchenbetriebsgruppen anzustreben, denen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der gleichen Branche angehören.

3. Betriebsvertrauensleute:

Für Betriebe, die nicht durch Betriebsgruppen erfasst werden können, werden

Betriebsvertrauensleute benannt.

Zentrale Betriebsgruppenausschüsse setzen sich aus Vertretern der Betriebsgruppen

und aus Sachverständigen - insbesondere aus dem gewerkschaftlichen Bereich -

zusammen. Sie koordinieren die Arbeit der Betriebsgruppen ihres Bereiches,

erarbeiten Vorschläge für die Weiterentwicklung der betriebspolitischen Arbeit, fördern

die Kommunikation und Zusammenarbeit der Betriebsgruppen untereinander, z. B.

durch zentrale Betriebsgruppenkonferenzen, beraten den Bundesvorstand der AfA

bzw. den Parteivorstand in Fachfragen ihres Bereichs. Ihre Vorsitzenden nehmen mit

beratender Stimme an den Sitzungen des Bundesausschusses der AfA teil.

Die zuständige Organisationsebene für die Betriebsgruppen ist der Unterbezirk. Bei

unterbezirksübergreifenden Betriebsgruppen bestimmt der Bezirk/Landesverband die

Zuordnung zu einem Unterbezirk.

Die Mitgliederliste für die einzelne Betriebsgruppe führt der jeweilige Unterbezirk: AfA-

Unterbezirks-

, /Kreisverbands- und Betriebsgruppenkonferenzen können gemeinsam

durchgeführt werden.

III. Übergangsregelungen

Die unter Ziff. I, 2. ermöglichte Selbstverwaltung beginnt am 1. Januar 2021.

Für Bundeskonferenzen, die noch mit der Delegiertenanzahl der bisher geltenden

Richtlinie vom 28.09.2019 einberufen, aber wegen der Corona-Krise im Jahr 2020

nicht stattfinden konnten, gilt weiterhin die Delegiertenanzahl der vorherigen Richtlinie.

Seite 14 von 15Schlussbestimmung

Diese Richtlinie gilt für die Arbeitsgemeinschaften mit Ausnahme der

Arbeitsgemeinschaft der Jusos. Sie löst die bisherigen Grundsätze und Richtlinien der

Arbeitsgemeinschaften ab und tritt am 09.10.2023 in Kraft.

Der Bestand der Arbeitsgemeinschaften auf allen Parteiebenen und darin laufende

Amtsperioden wird von der Richtlinienänderung nicht berührt.

Delegiertenschlüssel werden vom Parteivorstand jeweils für zwei Jahre gemeinsam

mit dem Delegiertenschlüssel für den ordentlichen Bundesparteitag vorgenommen.

Ausführungsbestimmungen zur Zuordnung der Mitglieder

Beschlossen durch den Parteivorstand am 4. Juli 2022

 Mitglieder werden nach Alter, Geschlecht und Beruf nach Ziffer I. 2. a) – j)

automatisch in der Mitgliederdatenbank zugeordnet. Sie werden vom

Parteivorstand nach ihrer Aufnahme in die SPD über die Arbeitsgemeinschaften

und deren Tätigkeiten sowie die Möglichkeit zur Verwaltung ihrer Zuordnungen

informiert. Mitglieder können sich bei weiteren Arbeitsgemeinschaften

eintragen. Es gelten die Zugehörigkeiten nach Ziffer I. 2. a) – j).

 Alle SPD-Mitglieder werden vom Parteivorstand umfassend darüber informiert,

wie sie ihre Mitgliedschaften in den Arbeitsgemeinschaften online verwalten

können.

 Die Zugehörigkeiten zu den Arbeitsgemeinschaften können online verwaltet

werden. Jedes Mitglied kann sich selbst bei einer oder mehreren

Arbeitsgemeinschaften zuordnen. Die Zugehörigkeiten nach Alter, Geschlecht,

Beruf und Interesse gemäß Ziffer I. 2. a) – j) sind hierbei zu beachten.

Die Zugehörigkeit kann durch das Mitglied jederzeit auch wieder beendet

werden, damit enden Kontaktaufnahmen und bisher ausgeübte Funktionen in

der Arbeitsgemeinschaft.

 Das Verfahren soll weitgehend online durch die Mitglieder selbst erfolgen.

Daneben kann jedes Mitglied der mitgliederführenden Gliederung postalisch

oder telefonisch die gewünschte Zuordnung mitteilen.

Sollte die gewünschte Zuordnung nicht den Kriterien der Zugehörigkeit nach

Ziffer I. 2. a) – j) entsprechennimmt die mitgliederführende Gliederung in

Abstimmung mit dem Mitglied die Korrektur vor.

 Die Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften auf Landes- und Bezirksebene

sowie Unterbezirksebene bekommen mittelfristig die Möglichkeit, ihre Mitglieder

eigenständig per E-Mail über den Easymailer zu kontaktieren.

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