Grundsätze und Richtlinie
für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD
gemäß § 10 des Organisationsstatuts
Beschlossen durch den Parteivorstand am 9. Oktober 2023
Präambel
Die Arbeitsgemeinschaften sind unselbständige Teile der SPD. Sie sind Bindeglied zu
den gesellschaftlichen Gruppen, die sich in den politischen Bereichen engagieren, für
die die Arbeitsgemeinschaften in der SPD zuständig sind. Die Arbeitsgemeinschaften
bieten die Möglichkeit, die unterschiedlichsten Schichten und Gruppen der
Gesellschaft anzusprechen, sie verfügen über Kompetenz und Kontakte in diese
Bereiche. Das muss konstruktiv für die Arbeit der SPD genutzt werden.
Bei Reformüberlegungen finden die jeweiligen Traditionen und Besonderheiten der
Arbeitsgemeinschaften Berücksichtigung.
I. Allgemeiner Teil
1. Arbeitsgemeinschaften
Auf Beschluss des Parteivorstandes wurden folgende Arbeitsgemeinschaften
eingerichtet:
a) Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA),
b) Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus,
c) SPD FRAUEN - Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen,
d) Arbeitsgemeinschaft Selbständige (AGS),
e) Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ),
f) Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im
Gesundheitswesen (ASG),
g) Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB),
h) Arbeitsgemeinschaft Menschen mit Behinderungen in der SPD (Selbst Aktiv),
i) SPD queer - Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung,
j) Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt.
Darüber hinaus wurde die Arbeitsgemeinschaft der Jusos eingerichtet, für die jedoch
eine separate Richtlinie besteht und die deshalb von dieser Richtlinie ausgenommen
ist (siehe Schlussbestimmung).
2. Aufgaben, Ziele und Angehörige der Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften nehmen auf Beschluss des Parteivorstands besondere
Aufgaben in der Partei und Öffentlichkeit wahr. Sie beraten die Vorstände und bieten
Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten der Mitwirkung und der politischen Ansprache.
Die Arbeitsgemeinschaften kooperieren mit Verbänden, Organisationen und
Initiativen.
Seite 1 von 15Grundlagen für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft sind die Ziele und Grundsätze
der Partei. Die Bundesvorstände der Arbeitsgemeinschaften legen zu den
Klausursitzungen des SPD-Parteivorstandes ein Arbeitsprogramm und eine
Jahresplanung für das jeweilige Jahr vor.
Arbeitsgemeinschaften nehmen durch ihre Tätigkeit Einfluss auf die politische
Willensbildung der Partei und des Vorstandes.
Den Arbeitsgemeinschaften SPD 60 plus und SPD FRAUEN gehören automatisch alle
Parteimitglieder an, die ihnen jeweils durch Alter oder Geschlecht zuzuordnen sind.
Den weiteren Arbeitsgemeinschaften gehören Parteimitglieder an, die durch ihren
Beruf oder ihr Interesse einer Arbeitsgemeinschaft zugeordnet werden können.
Jedes Mitglied kann seine Zugehörigkeit zu den Arbeitsgemeinschaften selbst
verwalten. Die Zugehörigkeit kann online, aber gegenüber einer Gliederung der Partei
oder dem Vorstand einer Arbeitsgemeinschaft auch schriftlich erklärt werden. Die
Zugehörigkeiten nach Alter, Geschlecht, Beruf und Interesse gemäß den
nachfolgenden Buchstaben a) – j) sind hierbei zu beachten.
Im Rahmen der Statuten und der Datenschutzrichtlinie sollen die Gliederungen den
Vorständen der Arbeitsgemeinschaften die Daten ihrer Mitglieder zur Erfüllung ihrer
Aufgaben zur Verfügung stellen.
a) Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA)
Die in Betrieben und Verwaltungen tätigen sozialdemokratischen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer bilden die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD.
Vorübergehend oder endgültig aus dem Arbeitsleben ausgeschiedene
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören ebenfalls dieser Arbeitsgemeinschaft
an.
Aufgaben der AfA sind:
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben und Verwaltungen
mit der Politik und den Zielen der Partei vertraut zu machen und die Partei durch
die Gewinnung neuer Mitglieder zu stärken,
die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der politischen
Willensbildung zur Geltung zu bringen und die politische Mitarbeit der
Arbeitnehmer zu verstärken,
die aktive Mitarbeit der sozialdemokratischen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten und
Sozialorganisationen zu fördern,
die in Betrieben, Unternehmen und Verwaltungen gewählten
Arbeitnehmervertretungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
die Partei zu unterstützen, in Betrieben und Verwaltung eine
Betriebsorganisation und ein Betriebsvertrauensleutenetz aufzubauen.
Seite 2 von 15b) Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus
Die Arbeitsgemeinschaft umfasst Mitglieder vom vollendeten 60. Lebensjahr an sowie
weitere in der Seniorenarbeit Tätige, die an der Mitarbeit interessiert sind.
Aufgaben der SPD 60 plus sind insbesondere:
die Interessen der Älteren innerhalb und außerhalb der SPD zu vertreten,
darauf einzuwirken, dass den Interessen älterer Menschen im Prozess der
Willensbildung politisch und personell Rechnung getragen wird,
das Engagement der Älteren zu fördern und politische Angebote zu machen,
Menschen für die sozialdemokratische Programmatik zu gewinnen,
bei der Gestaltung und Bewältigung des demographischen Wandels
mitzuwirken,
nationale und internationale Kooperation mit Verbänden, Organisationen und
Initiativen der Älteren bzw. der Altenarbeit,
die Generationensolidarität auszubauen,
sich dafür einzusetzen, dass Vorurteile und Diskriminierungen gegenüber
älteren Menschen überwunden werden,
darauf einzuwirken, dass auch ältere Menschen für Wahlämter nominiert
werden,
Impulse zur Weiterentwicklung der sozialdemokratischen Politik für ältere
Menschen zu geben und diese themen- und strukturübergreifend in der SPD zu
verankern.
c) SPD FRAUEN – Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen
Den SPD FRAUEN gehören die weiblichen Mitglieder der SPD an.
Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich die Gleichstellung von Frauen und Männern in
Partei und Gesellschaft zum Ziel.
Aufgaben der SPD FRAUEN sind:
die Interessen und Forderungen der Frauen in der politischen Willensbildung
der Partei zur Geltung zu bringen und die politische Mitarbeit der Frauen in der
Partei so zu verstärken, dass die politische Willensbildung der Partei
gleichermaßen von Männern und Frauen getragen wird,
Frauen mit der Politik und den Zielen der Partei vertraut zu machen, zur
Änderung des gesellschaftlichen Bewusstseins beizutragen und weitere
Mitglieder zu gewinnen,
im Dialog mit Gewerkschaften, Verbänden, Organisationen und der deutschen
und internationalen Frauenbewegung gemeinsame Forderungen zu entwickeln
und durchzusetzen,
durch konkrete Zielgruppenarbeit Themen, Positionierungen und Vorschläge
erarbeiten, in die Gesamtpartei einbringen und für innerparteiliche und
gesellschaftliche Mehrheiten kämpfen,
Seite 3 von 15 den Auftrag des Grundgesetzes aus Art. 3 Abs. 2 umzusetzen: „Männer und
Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung
der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung
bestehender Nachteile hin.“
Dabei haben die SPD FRAUEN das Ziel, die Gesamtheit der weiblichen
Bevölkerung zu erfassen und in ihrer Arbeit widerzuspiegeln.
d) Arbeitsgemeinschaft Selbständige (AGS)
Der AGS gehören die Mitglieder der SPD an, die selbständig oder unternehmerisch
tätig sind.
Aufgaben der AGS sind:
bei den gewerblich oder freiberuflich selbständig Tätigen aller Bereiche und in
ihren Fachverbänden, Berufsorganisationen usw. die Kenntnis und den Einfluss
sozialdemokratischer Auffassungen zu verbreiten und die politische Mitarbeit
der Selbständigen zu verstärken,
die besonderen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Probleme zu erörtern,
die Selbständige und Unternehmer betreffen und die Vorstände der Partei in
diesen Fragen zu beraten,
in der Partei das Verständnis für Probleme der mittelständischen Wirtschaft und
das Interesse an der sozialdemokratischen Wirtschaftspolitik zu stärken,
die Fortentwicklung sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik zu begleiten,
die Förderung von Kontakten zu sozialdemokratisch ausgerichteten
Mittelstands- und Unternehmervereinigungen auf nationaler und internationaler
Ebene.
e) Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)
Das Arbeitsfeld der ASJ ist die Rechtspolitik als Gegenstand und Instrument der
Gestaltung gesellschaftlichen Fortschritts im Sinne des demokratischen Sozialismus.
Ziel der ASJ ist es, gesellschaftliche Reformprojekte zu initiieren und fachlich
vorzubereiten. Dazu macht sie sich die Fachkenntnisse ihrer Mitglieder aus allen
Teilen von Justiz, Verwaltung und Wirtschaft zugänglich und gibt interessierten
Expertinnen und Experten, Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit, auf die
innerparteiliche Willensbildung Einfluss zu nehmen.
Leitvorstellung ist eine freiheitliche demokratische, soziale, an der Idee der
Gerechtigkeit orientierte rechtsstaatliche Ordnung, die die Menschen- und
Bürgerrechte sichert und sich der Verantwortung für den Frieden, die Dritte Welt und
den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen bewusst ist.
Der ASJ gehören Mitglieder an, die ein rechtswissenschaftliches Studium
abgeschlossen haben oder Rechtswissenschaft studieren, sich von Berufs wegen oder
ehrenamtlich mit Rechtsfragen beschäftigen oder in sonstiger Weise Sachkunde auf
einem Gebiet der Rechtspolitik besitzen.
Seite 4 von 15Aufgaben der ASJ sind:
bei der Gestaltung der Rechtsordnung nationaler, aber auch auf europäischer
und internationaler Ebene Anstöße zu geben und mitzuarbeiten,
Impulse aus der gesellschaftlichen Diskussion aufzunehmen,
den Sachverstand ihrer Mitglieder für die SPD nutzbar zu machen,
im Kontakt zu Wissenschaft und Praxis sozialdemokratische Rechtspolitik zu
vermitteln und zu entwickeln,
Juristinnen und Juristen mit der Politik und den Zielen der Partei vertraut zu
machen, ihnen den Unterschied zwischen Rechtsanwendung und
gesetzgeberischer Rechtsgestaltung zu vermitteln, um ihnen die Arbeitsweise
bei der Durchführung gesellschaftlicher Reformprojekte nahezubringen,
zur Änderung des gesellschaftlichen Bewusstseins von Juristinnen und Juristen
beizutragen und weitere Mitglieder zu gewinnen,
im Dialog mit Gewerkschaften, Verbänden, Organisationen und deutschen,
europäischen und internationalen NGOs gemeinsame Forderungen zu
entwickeln und durchzusetzen,
die Information und Beratung der Gliederungen in allen Fragen der
Rechtspolitik.
f) Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im
Gesundheitswesen (ASG)
Der ASG gehören insbesondere diejenigen Mitglieder der SPD an, die im
Gesundheits- und Pflegewesen tätig oder gesundheits- bzw. pflegepolitisch aktiv sind.
Hierzu gehören Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter, Psychologen,
Psychotherapeuten sowie Expertinnen und Experten aus den entsprechenden
Wissenschaften, dem Gesundheits- und Pflegemanagement, der
Gesundheitswirtschaft, den Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätten, den Kranken- und
Pflegekassen, aus „gesundheitspolitischen Initiativen“ und gesundheitsbezogene
Selbsthilfegruppen.
Aufgaben der ASG sind:
die Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und
Strategien für ein demokratisches und solidarisches Gesundheitswesen,
die Interessen und Forderungen der Praktiker aus dem Gesundheits- und
Pflegewesen sowie aus der Gesundheits- und Pflegepolitik und der
Wissenschaft in die politische Willensbildung der Partei einzubringen,
die Information und Beratung der Gliederungen der Partei in allen Fragen des
Gesundheits- und Sozialwesens.
g) Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB)
Der Arbeitsgemeinschaft können diejenigen Mitglieder der SPD angehören, die auf
allen Stufen im Bereich Bildung und Erziehung praktisch und theoretisch arbeiten
sowie an Bildungspolitik Interessierte sind.
Seite 5 von 15Aufgaben der AfB sind:
im Bereich des Erziehungs- und Bildungswesens für die Ziele des
demokratischen Sozialismus einzutreten und an ihrer Verwirklichung
mitzuwirken,
die Beteiligten und Betroffenen aus Bildung und Erziehung sowie an
Bildungspolitik Interessierte mit den Zielen und der Politik der Partei vertraut zu
machen und zu ihrer Meinungs- und Willensbildung beizutragen,
die Interessen und Forderungen der Beteiligten und Betroffenen, Expertinnen
und Experten aus Bildung und Erziehung sowie an Bildungspolitik Interessierten
in der politischen Willensbildung der Partei zur Geltung zu bringen und die
Organisationsgliederungen der Partei in bildungspolitischen Fragen zu beraten.
h) Arbeitsgemeinschaft Menschen mit Behinderungen in der SPD (Selbst Aktiv)
Die Arbeitsgemeinschaft ist Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen
und deren Angehörige. Sie dient zur Selbstvertretung von Menschen mit
Behinderungen.
Aufgaben von „Selbst Aktiv“ sind:
die Interessen von Menschen mit Behinderung innerhalb und außerhalb der
SPD zu vertreten,
das Engagement von Menschen mit Behinderung zu fördern, Menschen mit
Behinderung für die sozialdemokratische Programmatik zu gewinnen,
die Kooperation mit Verbänden, Organisationen und Initiativen von Menschen
mit Behinderung auszubauen,
dazu beizutragen, dass die UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung
behinderter Menschen allen Ebenen und in der SPD umgesetzt wird und die
Teilhabe behinderter Menschen fester Bestandteil einer ganzheitlichen und
inklusiven Gesellschaftspolitik wird und
die Nominierung von Menschen mit Behinderung für Wahlämter in
Parlamenten, Parteigremien und weiteren Gremien zu fördern.
Die SPD setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein. Deshalb ist es uns ein Anliegen,
auf allen Gliederungsebenen Genossinnen und Genossen mit Behinderungen die
politische Teilhabe zu ermöglichen. In diesem Sinne hat sich die Partei immer bemüht,
mögliche zusätzliche Bedarfe für die Ermöglichung der politischen Teilhabe von
Mitgliedern mit Behinderungen unbürokratisch zu regeln. An dieser Praxis wird sich
auch in Zukunft nichts ändern.
Seite 6 von 15i) SPD queer - Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung
Der SPD queer - Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung
gehören alle Mitglieder an, die sich aktiv für die Gleichstellung von queeren Menschen*
einsetzen.
Aufgaben der SPD queer - Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und
Gleichstellung - sind:
Dafür zu arbeiten, dass die Akzeptanz zwischen hetero- und nicht
heteronormativen Menschen zur gesellschaftlichen Normalität und
Selbstverständlichkeit wird.
Dafür zu arbeiten, dass Vorurteile, Diskreditierungen und Diskriminierungen
gegenüber queeren Menschen überwunden werden.
Darauf einzuwirken, dass den Interessen der queeren Menschen im Prozess
der Willensbildung politisch und personell Rechnung getragen wird.
Für den Dialog mit gesellschaftlichen Verbänden und der deutschen,
europäischen und internationalen Gleichstellungsbewegung zu sorgen.
Die Repräsentanz der SPD in zivilgesellschaftlichen Interessensvertretungen
der queeren Community zu fördern.
___________________________
* Definition queere Menschen:
Die Arbeitsgemeinschaft SPD queer definiert, welche Personen zu den queeren
Menschen zählen.
j) Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt
Der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt gehören Mitglieder der SPD
gleichermaßen mit und ohne Migrationshintergrund an, die sich praktisch oder
theoretisch mit Fragen der Migration und eines vielfältigen Zusammenlebens
beschäftigen oder an diesen Themen ein besonderes Interesse haben.
Aufgaben der AG Migration und Vielfalt sind:
zu einem vielfältigen Zusammenleben beizutragen und die Teilhabe von
Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu fördern,
Impulse zur Weiterentwicklung der sozialdemokratischen Politik für Vielfalt und
Teilhabe zu geben und diese themen- und strukturübergreifend als
Schwerpunkte der SPD zu verankern,
Vielfalt und eine interkulturelle Öffnung innerhalb der SPD voranzutreiben,
einen Dialog und Austausch zu den Zielen der AG mit Verbänden und
Selbstorganisationen von Migranten sowie Vertretern aus Zivilgesellschaft, den
Religionsgemeinschaften, Wissenschaft, Wirtschaft und den Gewerkschaften
zu pflegen,
Menschen mit einer Migrationsgeschichte für sozialdemokratische Politik zu
gewinnen.
Seite 7 von 153. Stellung und Aufbau
Die Arbeitsgemeinschaften sind unselbständige Teile der Partei. Sie sind keine
Gliederungen im Sinne des Organisationsstatuts.
Die Kompetenz zur Beschlussfassung über Bildung und Widerruf einer
Arbeitsgemeinschaft sowie die Beschlussfassung über die Grundsätze für die Tätigkeit
der Arbeitsgemeinschaften liegt allein beim Parteivorstand. Die Gliederungen der
Partei sind an diese vom Parteivorstand beschlossene Richtlinie gebunden. Eigene
Richtlinien der Gliederungen dürfen dieser Richtlinie nicht widersprechen.
Die Bildung der Arbeitsgemeinschaften in den Organisationsgliederungen erfolgt
durch Beschlussfassung des jeweils zuständigen Vorstandes der Partei. Der
Beschluss ist widerrufbar. Die Arbeitsgemeinschaft muss zumindest auf Bundesebene
bestehen.
Grundsätzlich soll auf jeder Ebene des Parteiaufbaus die Bildung von
Arbeitsgemeinschaften ermöglicht werden, soweit die Mitglieder dazu den Wunsch
und die Bereitschaft äußern.
Der Organisationsaufbau der Arbeitsgemeinschaften entspricht grundsätzlich dem der
Partei. In den Ländern mit mehreren Bezirken können die
Bezirksarbeitsgemeinschaften Landesausschüsse oder
Landesarbeitsgemeinschaften bilden, falls die zuständigen Vorstände der Partei dem
zustimmen. Das gleiche gilt, wenn auf Parteiebene regionale Zusammenschlüsse im
Sinne des Organisationsstatuts bestehen.
Auf örtlicher Ebene finden Vollversammlungen statt. Auf Bundes-
, Landes-, Bezirks-
und Unterbezirksebene bestehen Delegiertenkonferenzen. Abweichungen können
durch Richtlinienbeschluss der jeweiligen Gliederung geregelt werden.
Mit Einverständnis der betroffenen Unterbezirks- bzw. Ortsvereinsvorstände der Partei
können unterbezirks- bzw. ortsvereinsübergreifende Arbeitsgemeinschaften gebildet
werden.
Die jeweils zuständigen Vorstände der Partei sind dafür verantwortlich, dass sich die
Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in ihrem Organisationsbereich im Rahmen der
Statuten, Grundsätze und Richtlinien hält. Bei gliederungsübergreifenden
Arbeitsgemeinschaften entscheiden die betroffenen Gliederungsvorstände auch
darüber, in wessen Verantwortungsbereich die Arbeitsgemeinschaft fällt. Sollte keine
Einigung erfolgen, ist der übergeordnete Gliederungsvorstand zuständig.
Jeder Vorstand der Partei hat hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaft in seinem Bereich
das Recht, eine außerordentliche Mitglieder- oder Delegiertenversammlung der
Arbeitsgemeinschaften einzuberufen und in dieser Versammlung Anträge zu stellen
und zu begründen. Dazu gehört auch das Recht, die Abberufung von Funktionären der
Arbeitsgemeinschaften nach § 9 der Wahlordnung zu beantragen. Die Entscheidung
darüber liegt bei der Versammlung der Arbeitsgemeinschaften.
Seite 8 von 15Die Parteiorganisation ist gehalten, die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften nach
besten Kräften zu fördern. Diese Förderung umfasst auch die finanzielle und
organisatorische Ausstattung der Arbeitsgemeinschaften in den Betriebshaushalten.
Dabei ist immer der Finanzrahmen der SPD zu berücksichtigen.
Die Arbeitsgemeinschaften haben Antrags-, Vorschlags- und Rederecht für den
Parteitag der jeweiligen Ebene. Soweit die Satzungen der Gliederungen dies
vorsehen, entsenden sie stimmberechtigte Delegierte zu deren jeweiligen Parteitagen.
4. Organe
Die Organe aller Arbeitsgemeinschaften sind:
die Bundeskonferenz,
der Bundesausschuss und
der Bundesvorstand.
a) Bundeskonferenz
aa)
Die Bundeskonferenz ist das oberste Beschlussgremium der Arbeitsgemeinschaften.
Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
Wahl des Bundesvorstandes in zweijährigem Turnus,
Benennung der beiden beratenden Delegierten, davon eine Frau, für den
Bundesparteitag,
Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Vorstandes,
Beschlussfassung über die gestellten Anträge,
Bestimmung des Arbeitsprogramms der Arbeitsgemeinschaft.
bb)
Die Bundeskonferenz besteht für die Arbeitsgemeinschaften AfA, SPD 60 plus und
SPD FRAUEN aus 150, für die Arbeitsgemeinschaften d bis j aus 70 Delegierten, die
in den Bezirks- /Landesarbeitsgemeinschaften gewählt werden. Die Berechnung des
Delegiertenschlüssels erfolgt auf der Basis der Mitgliederzahlen der SPD. Jede
Bezirks- /Landesarbeitsgemeinschaft erhält ein Grundmandat. Richtlinien der
Bezirke/Landesverbände können bestimmen, dass die Wahl der auf den Bezirk
entfallenden Delegierten ganz oder teilweise durch die Delegiertenkonferenzen der
Unterbezirke erfolgt. Soweit eine Arbeitsgemeinschaft auf Landesverbands- oder
Bezirksebene nicht existiert, werden von dort keine Delegierten auf die
Bundeskonferenz entsandt; die Anzahl der Delegierten der Bundeskonferenz reduziert
sich entsprechend.
Die Mitglieder des Bundesvorstandes sind stimmberechtigt, die Mitglieder des
Bundesausschusses nehmen an der Bundeskonferenz mit beratender Stimme teil.
Über weitere beratende Mitglieder kann die Bundeskonferenz beschließen.
Seite 9 von 15cc)
Die Bundeskonferenz findet alle zwei Jahre eintägig grundsätzlich in Berlin im Willy-
Brandt-Haus statt. Sie wird vom Bundesvorstand im Einvernehmen mit dem
Parteivorstand unter Angabe der Tagesordnung und der auf die Bezirke entfallenden
Delegierten spätestens drei Monate vorher einberufen. Antragsberechtigt zur
Bundeskonferenz sind die Bezirke und Landesverbände, die Unterbezirke sowie der
Bundesvorstand.
Antragsschluss ist sechs Wochen vor Beginn der Konferenz, die Unterlagen werden
den Delegierten zwei Wochen vor der Konferenz mit einer Stellungnahme der
Antragskommission zugesandt. Die Antragskommissionen sollen angemessen besetzt
sein.
dd)
Die Bundeskonferenz prüft die Legitimation der Teilnehmer, wählt die Leitung und
bestimmt die Geschäftsordnung. Die Konferenz ist beschlussfähig, wenn mehr als die
Hälfte der Mitlieder anwesend sind. Die Beschlussunfähigkeit wird nur auf Antrag
festgestellt. Solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist, gilt die
Bundeskonferenz als beschlussfähig.
ee)
Auf Verlangen des Bundesausschusses mit Zweidrittelmehrheit oder auf Antrag von
Mindestens neuen Bezirken ist eine außerordentliche Bundeskonferenz einzuberufen.
In diesem Fall beträgt die Einberufungsfrist einen Monat.
b) Länderrat / Bundesausschuss
aa)
Der Länderrat berät den Bundesvorstand und fördert die Willensbildung in der
Arbeitsgemeinschaft. Er wird einmal im Jahr durch den Bundesvorstand mit einer Frist
von einem Monat einberufen. Die Einberufung hat zu erfolgen, wenn wenigstens 5
Bezirke dies beantragen. Die Sitzungen des Länderrates werden von der/dem/den
Bundesvorsitzende/n geleitet.
bb)
Der Länderrat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes sowie
den Landes- und Bezirksvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften.
cc)
In Jahren, in denen keine Bundeskonferenz stattfindet, kann durch den
Bundesvorstand mit einer Frist von einem Monat ein Bundesausschuss anstelle des
Länderrates einberufen werden. Der Bundesausschuss ist über grundlegende
politische und organisatorische Entscheidungen des Bundesvorstandes zu hören. Die
Sitzungen werden von der/dem/den Bundesvorsitzende/n geleitet.
Seite 10 von 15Der Bundesausschuss setzt sich zusammen aus bis zu 30 Personen sowie den
Mitgliedern des Bundesvorstandes. Die Mandate werden entsprechend der Zahl der
Parteimitglieder auf die Landesverbände/Bezirke verteilt. Jeder Bezirk erhält ein
Grundmandat. Die Delegierten werden in den Bezirken für zwei Jahre gewählt.
c) Bundesvorstand
aa)
Die Anzahl der Mitglieder des Bundesvorstandes beträgt für die
Arbeitsgemeinschaften AfA, SPD 60 plus und SPD FRAUEN bis zu 17 Mitglieder. Für
die Arbeitsgemeinschaften d) bis j) beträgt die Anzahl der Mitglieder des
Bundesvorstandes bis zu 12 Mitglieder. Der jeweilige Vorstand besteht aus
der/dem Bundesvorsitzenden; die Bundeskonferenz kann beschließen, dass
zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau, gewählt werden sollen;
die SPD FRAUEN können eine rein weibliche Doppelspitze wählen und
weiteren Mitgliedern inklusive Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Zahl
der Stellvertreterinnen und Stellvertreter bzw. der Besitzerinnen und Beisitzer
bestimmt die Bundeskonferenz.
bb)
Der Bundesvorstand führt die Beschlüsse der Bundeskonferenz aus. Er erledigt die
laufenden Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft und vertritt sie in der Öffentlichkeit. Der
Bundesvorstand tagt grundsätzlich dreimal im Jahr in Präsenzsitzung sowie weiteren
Konferenzschalten.
5. Finanzen
Die Arbeitsgemeinschaften erheben keine Beiträge. Auf Bundesebene können für sie
separate Spendensachkonten eingerichtet werden, die von der Partei geführt und auf
die Spenden für die Arbeit der Arbeitsgemeinschaften gebucht werden. Materielle und
finanzielle Zuwendungen müssen im Einverständnis mit dem Parteivorstand
verwendet werden. Spenden werden der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft grundsätzlich
im Jahr des Eingangs zur Verfügung gestellt. Diese können auch im nächsten Jahr
verwendet werden. Die Gliederungen der Partei können im Rahmen ihrer
Kompetenzen gleiche Beschlüsse fassen.
Der Parteivorstand beschließt für jede Arbeitsgemeinschaft jährlich ein Budget für die
Arbeit des Bundesvorstandes/-ausschusses und alle zwei Jahre ein Budget für die
Durchführung der Bundeskonferenz. Die Arbeitsgemeinschaften entscheiden im
Rahmen der in dieser Richtlinie vorgegebenen Obergrenzen eigenverantwortlich über
die Zahl der Mitglieder von Bundesvorstand und Bundesausschuss, die Zahl der
Sitzungen und die Dauer der Bundeskonferenz. Der vorgegebene Budgetrahmen ist
hierbei zwingend einzuhalten. Mittel die im Budget für die Arbeit des
Bundesvorstandes-/ausschusses und für die Durchführung der Bundeskonferenz nicht
verausgabt werden, können für die politische Arbeit genutzt werden.
Seite 11 von 156. Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaften erfolgt im Einvernehmen mit den
zuständigen Vorständen der Partei. Das Einvernehmen gilt grundsätzlich als
hergestellt. Es kann widerrufen werden.
Alle Arbeitsgemeinschaften haben die Aufgabe, durch eine gezielte Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit über die Partei hinaus erkennbar zu werden und der
Arbeitsgemeinschaft und der Partei damit ein eigenes, fachliches Profil zu geben.
Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit sollen Stellungnahmen zur Tagespolitik,
Darstellung der inhaltlichen Arbeit sowie Bekanntmachung von Veranstaltungen sein.
Es bleibt den jeweiligen Gliederungsebenen überlassen, die Verfahrensabläufe der
Einvernehmensregelung näher auszugestalten. Die Arbeitsgemeinschaften folgen den
jeweils aktuellen und gültigen Gestaltungslinien (Corporate Design) der SPD und
passen ihre Öffentlichkeitsarbeit entsprechend an.
7. Wahlen und Beschlüsse
Es gilt die Wahlordnung der SPD.
Vorsitzende werden in Einzelwahl nach § 7 WahlO, Stellvertretende Vorsitzende,
Beisitzer/innen und Delegierte werden in Listenwahl nach § 8 WahlO gewählt.
Bei Listenwahlen genügt die relative Mehrheit.
Die Arbeitsgemeinschaften haben ihre Wahlen den zuständigen Vorständen der Partei
innerhalb eines Monats anzuzeigen. Diese prüfen, ob die Wahl ordnungsgemäß erfolgt
ist. Sie ordnen Neuwahlen an, wenn Wahlfehler vorliegen, die Einfluss auf das
Ergebnis gehabt haben können.
Arbeitsgemeinschaften können sich auf den Ablauf der Anfechtungsfrist nur berufen,
wenn sie innerhalb der Anfechtungsfrist dem Vorstand die Wahlen angezeigt haben
und der Vorstand ausreichend Gelegenheit zur Prüfung hatte.
Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
8. Mitgliedschaftsrechte
Mitglieder der SPD können in den Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten, abstimmen
sowie von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch machen.
Bei den SPD FRAUEN ist die Zugehörigkeit an das Geschlecht, in der SPD 60 plus an
das Mindestalter von 60 Jahren gebunden.
Seite 12 von 15Mitglieder der SPD können einer oder mehreren Arbeitsgemeinschaften gem. Ziffer 2
angehören. Die Zugehörigkeit kann durch das Mitglied jederzeit beendet werden,
damit enden Kontaktaufnahmen und bisher ausgeübte Funktionen in der
Arbeitsgemeinschaft.
Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglieder der Partei sind, ist in den
Arbeitsgemeinschaften ausdrücklich erwünscht. Die Ausübung von
Mitgliedschaftsrechten, auch von Nichtmitgliedern, in Arbeitsgemeinschaften unterliegt
der Schiedsgerichtsbarkeit der Partei.
II. Besonderer Teil
Hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaften der AfA, SPD 60 plus und SPD FRAUEN
gelten nachfolgende zusätzliche Bestimmungen:
1. Aufbau
Auf Ortsvereinsebene können, sofern keine Arbeitsgemeinschaft existiert,
Vertrauensleute benannt werden.
2. Bundeskonferenz
Die Bundeskonferenz der AfA, SPD FRAUEN und der SPD 60 plus setzt sich
zusammen aus:
150 von den Arbeitsgemeinschaften auf Bezirks- bzw. Landesverbandsebene
gewählten Delegierten und dem Bundesvorstand sowie den Mitgliedern des
Bundesausschusses mit beratender Stimme.
Die Delegiertenzahlen ergeben sich bei der SPD 60 plus und den SPD FRAUEN
aufgrund Alter und Geschlecht aus den Mitgliederzahlen der SPD. Jeder Bezirk bzw.
Landesverband erhält ein Grundmandat. Die übrigen Mandate werden entsprechend
der Zahl der SPD-Mitglieder in den Bezirken gewählt.
Die Bundeskonferenz findet alle zwei Jahre zweitätig grundsätzlich in Berlin im Willy-
Brandt-Haus statt.
3. Bundesvorstand
Der Bundesvorstand der SPD 60 plus, der SPD FRAUEN und der AfA besteht aus
einer/einem oder zwei Vorsitzenden und bis zu 15 weiteren Mitgliedern.
Seite 13 von 154. AfA
Für die Betriebsorganisation gelten folgende Grundsätze:
Die betriebliche Vertrauensarbeit der Partei wird insbesondere durch die
Betriebsorganisation geleistet. Die Betriebsorganisation der SPD besteht aus den
Betriebsgruppen und Betriebsvertrauensleuten. Ihre Aufgabe ist es, die betriebliche
Vertrauensarbeit im Sinne dieser Richtlinie zu unterstützen und zu organisieren.
Mitglied der Betriebsgruppe ist jedes in einem Betrieb oder einer Verwaltung
beschäftigte Mitglied der SPD. Vorübergehend oder endgültig aus dem Arbeitsleben
ausgeschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Mitglied ihrer
Betriebsgruppe bleiben.
1. In möglichst allen Betrieben und Verwaltungen sind Betriebsgruppen zu bilden.
2. Branchenbetriebsgruppen:
Für Betriebe und Verwaltungen ohne Betriebsgruppe sowie für Klein- und
Mittelbetriebe ist die Bildung von Branchenbetriebsgruppen anzustreben, denen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der gleichen Branche angehören.
3. Betriebsvertrauensleute:
Für Betriebe, die nicht durch Betriebsgruppen erfasst werden können, werden
Betriebsvertrauensleute benannt.
Zentrale Betriebsgruppenausschüsse setzen sich aus Vertretern der Betriebsgruppen
und aus Sachverständigen - insbesondere aus dem gewerkschaftlichen Bereich -
zusammen. Sie koordinieren die Arbeit der Betriebsgruppen ihres Bereiches,
erarbeiten Vorschläge für die Weiterentwicklung der betriebspolitischen Arbeit, fördern
die Kommunikation und Zusammenarbeit der Betriebsgruppen untereinander, z. B.
durch zentrale Betriebsgruppenkonferenzen, beraten den Bundesvorstand der AfA
bzw. den Parteivorstand in Fachfragen ihres Bereichs. Ihre Vorsitzenden nehmen mit
beratender Stimme an den Sitzungen des Bundesausschusses der AfA teil.
Die zuständige Organisationsebene für die Betriebsgruppen ist der Unterbezirk. Bei
unterbezirksübergreifenden Betriebsgruppen bestimmt der Bezirk/Landesverband die
Zuordnung zu einem Unterbezirk.
Die Mitgliederliste für die einzelne Betriebsgruppe führt der jeweilige Unterbezirk: AfA-
Unterbezirks-
, /Kreisverbands- und Betriebsgruppenkonferenzen können gemeinsam
durchgeführt werden.
III. Übergangsregelungen
Die unter Ziff. I, 2. ermöglichte Selbstverwaltung beginnt am 1. Januar 2021.
Für Bundeskonferenzen, die noch mit der Delegiertenanzahl der bisher geltenden
Richtlinie vom 28.09.2019 einberufen, aber wegen der Corona-Krise im Jahr 2020
nicht stattfinden konnten, gilt weiterhin die Delegiertenanzahl der vorherigen Richtlinie.
Seite 14 von 15Schlussbestimmung
Diese Richtlinie gilt für die Arbeitsgemeinschaften mit Ausnahme der
Arbeitsgemeinschaft der Jusos. Sie löst die bisherigen Grundsätze und Richtlinien der
Arbeitsgemeinschaften ab und tritt am 09.10.2023 in Kraft.
Der Bestand der Arbeitsgemeinschaften auf allen Parteiebenen und darin laufende
Amtsperioden wird von der Richtlinienänderung nicht berührt.
Delegiertenschlüssel werden vom Parteivorstand jeweils für zwei Jahre gemeinsam
mit dem Delegiertenschlüssel für den ordentlichen Bundesparteitag vorgenommen.
Ausführungsbestimmungen zur Zuordnung der Mitglieder
Beschlossen durch den Parteivorstand am 4. Juli 2022
Mitglieder werden nach Alter, Geschlecht und Beruf nach Ziffer I. 2. a) – j)
automatisch in der Mitgliederdatenbank zugeordnet. Sie werden vom
Parteivorstand nach ihrer Aufnahme in die SPD über die Arbeitsgemeinschaften
und deren Tätigkeiten sowie die Möglichkeit zur Verwaltung ihrer Zuordnungen
informiert. Mitglieder können sich bei weiteren Arbeitsgemeinschaften
eintragen. Es gelten die Zugehörigkeiten nach Ziffer I. 2. a) – j).
Alle SPD-Mitglieder werden vom Parteivorstand umfassend darüber informiert,
wie sie ihre Mitgliedschaften in den Arbeitsgemeinschaften online verwalten
können.
Die Zugehörigkeiten zu den Arbeitsgemeinschaften können online verwaltet
werden. Jedes Mitglied kann sich selbst bei einer oder mehreren
Arbeitsgemeinschaften zuordnen. Die Zugehörigkeiten nach Alter, Geschlecht,
Beruf und Interesse gemäß Ziffer I. 2. a) – j) sind hierbei zu beachten.
Die Zugehörigkeit kann durch das Mitglied jederzeit auch wieder beendet
werden, damit enden Kontaktaufnahmen und bisher ausgeübte Funktionen in
der Arbeitsgemeinschaft.
Das Verfahren soll weitgehend online durch die Mitglieder selbst erfolgen.
Daneben kann jedes Mitglied der mitgliederführenden Gliederung postalisch
oder telefonisch die gewünschte Zuordnung mitteilen.
Sollte die gewünschte Zuordnung nicht den Kriterien der Zugehörigkeit nach
Ziffer I. 2. a) – j) entsprechen, nimmt die mitgliederführende Gliederung in
Abstimmung mit dem Mitglied die Korrektur vor.
Die Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften auf Landes- und Bezirksebene
sowie Unterbezirksebene bekommen mittelfristig die Möglichkeit, ihre Mitglieder
eigenständig per E-Mail über den Easymailer zu kontaktieren.
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