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KleinunternehmerInnen fühlen sich von Regierung Laschet getäuscht!

Veröffentlicht am 21.09.2021 in Landespolitik

Armin Laschet, NRW- Ministerpräsident in Auszeit (Wahl) preist bei jeder Gelegenheit seine (angeblich) hervorragende Regierungsarbeit in NRW.

Aber wie sieht die Realität aus? 

Klein- UnternehmerInnen sehen sich von der Regierung Laschet getäuscht. Die CDU/FDP- Landesregierung soll Förderbedingungen für Gewährung der Corona- Soforthilfe nachträglich so verändert haben, dass insbesondere Kleinst- UnternehmerInnen eine erheblich höhere Rückzahlung der erhaltenen Mittel droht. Ein solches, wahrscheinlich rechtswidriges Verhalten der Landesregierung ist selbst für den "Konzern- Förderungsverein"  CDU/FDP außergewöhnlich. Aber KleinunternehmerInnen  gehören nicht zur Klientel der CDU/FDP, von denen man Parteispenden erwarten darf. 

Dazu ein Bericht in der Stolberger Zeitung vom 21.09.2021.

NRW drohen Klagen von Soloselbstständigen

Kleinstunternehmer werfen Landesregierung vor, Förderbedingungen für Corona-Soforthilfen nachträglich verändert zu haben.

ARTIKEL VON KIRSTEN BIALDIGA, STOLBERGER ZEITUNG 21.09.2021

Düsseldorf In Nordrhein-Westfalen wächst der Protest von Soloselbstständigen gegen die Landesregierung wegen der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen. Es seien bisher mehrere Mails bekannt, aus denen nicht klar geworden sei, ob sie die Rahmenbedingungen zum Nachteil der Bezieher nachträglich veränderten, sagte ein Sprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Nordrhein unserer Redaktion. Es müsse klar gestellt werden, dass das nicht gehe. Sonst müssten sich Hunderttausende Kleinstunternehmer darauf einstellen, dass sie mehr zurückzahlen müssten als bisher gedacht, so der Verband. Er empfahl, dagegen gerichtlich vorzugehen. Ein erstes Gerichtsurteil gebe den Klägern recht, so der Sprecher.

Auf die CDU-/FDP-Landesregierung kommt damit voraussichtlich eine Klagewelle zu. Der Bund hatte im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten auf den Weg gebracht. Beworben wurden die Hilfen von der Bundesregierung damit, dass sie nicht zurückgezahlt werden müssten und bei den Landesbehörden zu beantragen seien. Tatsächlich kamen die Hilfen in Höhe von 9000 Euro bei vielen Antragstellern schnell an. Nach Angaben des FDP-geführten nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums wurden rund 370.000 Anträge bewilligt, annähernd 3,3 Milliarden Euro an Soforthilfen wurden an diese Gruppe ausbezahlt. Seither aber erhielten viele Freiberufler und Kleinbetriebe mehrmals Post per Mail. Darin wurden sie aufgefordert, ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Empfänger vermuten nun, dass sie die Hilfen zurückzahlen sollen, obwohl sie davon ausgegangen waren, das Geld behalten zu dürfen.

Das NRW-Wirtschaftsministerium stellt den Sachverhalt anders dar: Alle Empfänger der Soforthilfe 2020 seien schon im Bewilligungsbescheid darüber informiert worden, dass diese zweckgebunden sei, teilte das Ministerium am Montag auf Anfrage mit. Um schnell und unkompliziert zu helfen, habe Nordrhein-Westfalen zunächst allen die maximale Fördersumme pauschal ausgezahlt. Die jüngsten Mails hätten nun dazu gedient, den tatsächlichen Anspruch auf Fördergeld zu ermitteln. Mit anderen Worten: Den zu viel ausgezahlten Betrag sollen die Selbstständigen nun zurückzahlen.

Damit wählte Nordrhein-Westfalen dem Ministerium zufolge ein anderes Verfahren als alle übrigen Bundesländer. Dort mussten die Antragsteller demnach ihren individuellen Förderbedarf schon im Voraus prognostizieren. Nur bei Abweichungen zum tatsächlichen Bedarf müssten dort nun die zu viel gezahlten Hilfen zurückgezahlt werden.

In Nordrhein-Westfalen gründete sich bereits eine Interessengemeinschaft – die IG-NRW Soforthilfe – die sich das Thema auf die Fahnen geschrieben hat. Erste anwaltliche Prüfungen hätten ergeben, dass es sich bei den Mails eben nicht um einfache Mitteilungen handele, „sondern uns wahrscheinlich massive und zuvor nicht geltende Änderungen an den Bewilligungsbescheiden übermittelt wurden“, heißt es auf der Homepage der Organisation. In der gesamten Zeitspanne bis heute sei versucht worden, über die verschiedensten Kanäle beim Land NRW Gehör zu finden und eine faire Lösung zu erreichen. Für viele Kleinstunternehmer gehe es nach wie vor um die Existenz, weil sie weiterhin kaum Einnahmen hätten. Besonders stark betroffen sei die Veranstaltungsbranche.

Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium signalisierte am Montag in einigen Punkten Entgegenkommen: „Mit Blick auf die zum Teil noch andauernden pandemiebedingten Einschränkungen für Betriebe wurde die Frist für mögliche Rückzahlungen bei der Soforthilfe um ein Jahr auf Ende Oktober 2022 verlängert.“ Und bei der Ermittlung der tatsächlichen Förderhöhe könne der Förderzeitraum so verschoben werden, dass er die umsatzschwächste Zeit abdecke. Die Empfänger der Soforthilfe könnten darüber hinaus bis zum Abschluss des Förderverfahrens Ende Oktober 2022 eine mögliche Rückzahlung auch in Teilen beziehungsweise mehreren Einzelüberweisungen vornehmen, ohne sich dazu mit dem Land abstimmen zu müssen.