Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD (AGS) in der Regio Aachen

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Nur Kuh und Wiese?

Veröffentlicht am 01.09.2011 in Bundespolitik

Bundespräsident Wulff kritisiert EZB
Dazu ein Kommentar von Unternehmensberater Waldemar Plewe, stellv. Vors. der AGSAC/DN.

Bundespräsident vs. EZB

Deutsche Wirtschaftslehre ist Landwirtschaftslehre. Es existieren nur Kuh und Wiese, die Finanzsphäre ist deren Schatten.
In diese Tradition stellt sich unser Bundespräsident in einer Rede vor Wirtschafs-Nobelpreisträgern. Was ist geschehen?
Die EZB versucht die aktuelle Finanzkrise soweit wie möglich aus der Realwirtschaft herauszuhalten. Die öffentliche und private Schuldenkrise wird als Bankenkrise wirksam und als Eurokrise verkauft.
Der Plan der EZB: Banken retten durch die Übernahmen schummriger Staatsanleihen. Dadurch fliest den Banken Liquidität sofort zu, die Grundlage weiterer Kreditvergaben an Unternehmen und Krisenreserve sein kann. Im zweiten Schritt wird durch alltägliche EZB-Aktivitäten Liquidität wieder aus dem Markt genommen. Risiko: Negative Effekte im Zeitraum zwischen Liquiditätssteigerung und -absenkung. Segen: Mehr Sicherheit in der Realwirtschaft.
Langfristig können mögliche EZB-Verluste aus Teil-Ausfall von Anleihen durch (von ihr selbst gesteuerte) EZB-Gewinne verrechnet werden. Das wäre mittelfristig geldmengenneutral. Bisherige Gewinne wurden in die Staatshaushalte zum Teil inflationswirksam eingestellt.
Für die Regierungen einzelner Staaten ist im Falle von Umschuldungen, z.B. durch Laufzeitverlängerungen oder neue Zinssätze, die EZB idealer – weil unabhängiger - Verhandlungspartner.
Der wirtschaftsweise Jurist Wulff kann ja Glauben was er will, aber: Er bricht Artikel 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in der ein Versuch der Staatsorgane, Mitglieder der Beschlussorgane der EZB bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen explizit ausgeschlossen wird.
Und das auf Basis des traditionellen deutschen Wirtschaftspopulismus, der einen bizarren Traum von einer vollkommenen Wirtschaftspolitik für unsere unvollkommene Welt verfolgt.
Beleg:
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Artikel 130
(ex-Artikel 108 EGV)
Bei der Wahrnehmung der ihnen durch die Verträge und die Satzung des ESZB und der EZB übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Die Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.