Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD (AGS) in der Regio Aachen

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Fair Erben

Veröffentlicht am 25.01.2026 in Bundespolitik

Die längst überfällige Reform der Erbschaftssteuer bedarf einer offenen Diskussion. Die derzeitige Praxis bevorzugt extrem große Erbschaften unangemessen und ist daher unfair. Die SPD hat daher einen Vorschlag dazu gemacht, der nun gründlich diskutiert werden muss. AFD und Union sind sich einig darin, bereits diese Grundlage zu diffamieren und zu behaupten, kleine Unternehmer- Erben  verlören dadurch ggf. ihr Unternehmen. 

André Brümmer, Vors. der AGSREGIO: Lasst uns den vorliegenden SPD- Entwurf offen diskutieren. Die AGS wird sich auf Bundesebene zu diesem Thema als Interessensvertretung kleiner UnternehmerInnern einbringen!

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Reform der Erbschaftsteuer ist dringend nötig

Stellungnahme der AGS zum Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion

Pressemitteilung I Berlin, 23. Januar 2026

Der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen in der SPD (AGS) unterstützt den Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion, die Erbschaftsteuer zu reformieren. Die beiden Vorsitzenden der AGS, Renate Kürzdörfer und Ralph Weinbrecht, sagen: „Die Reform aus dem Jahr 2016 gilt seit Langem als verfassungsrechtlich problematisch. Die heutige Erbschaftsteuer ist ungerecht. Sehr große Vermögen werden oft geschont. Familienbetriebe mit kleinen und mittleren Unternehmen müssen dagegen häufig die volle Steuer zahlen. Das muss sich ändern.“

Die AGS verweist auf ein laufendes Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Dort wird geprüft, ob die sehr hohen Steuervergünstigungen für Unternehmensvermögen (85 bis 100 Prozent Steuerbefreiung) rechtmäßig sind. Renate Kürzdörfer erklärt: „Wir erwarten noch in diesem Jahr ein Urteil. Deshalb wollen wir uns frühzeitig an der Diskussion beteiligen, die erfahrungsgemäß sehr kontrovers sein wird.“

Der Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion sieht unter anderem vor:

  • einen persönlichen Freibetrag bis zu 1 Million Euro,
  • für kleine und mittlere Familienunternehmen einen Freibetrag von bis zu 5 Millionen Euro.

Erst wenn diese Grenzen überschritten werden, soll Erbschaftsteuer fällig werden.

Die Steuer soll dann schrittweise ansteigen, je höher das Erbe ist.

Ralph Weinbrecht sagt: „Das Ziel ist klar: Unternehmen sollen auch nach einer Erbschaft weiter bestehen können – mit ihren Arbeitsplätzen, Investitionen und Innovationen.“ Jetzt sei es wichtig, den Vorschlag gründlich zu diskutieren, gemeinsam mit Mitgliedern der AGS und mit Wirtschaftsverbänden. Die AGS will sich aktiv daran beteiligen. Dabei könne es noch Änderungen im Detail geben.

Zum Schluss weisen die beiden Vorsitzenden darauf hin, dass Deutschland mit einer Steuer- und Abgabenquote von rund 40 Prozent zu den Ländern mit hoher Belastung in der OECD gehört. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) trifft das besonders stark:

  • sie beschäftigen viele Menschen,
  • haben oft weniger finanzielle Rücklagen,
  • und leiden unter steigenden Sozialabgaben.

Das erschwert Neueinstellungen, bremst Investitionen und schwächt die Motivation zu arbeiten. Auch deshalb braucht Deutschland eine umfassende Reform des Steuersystems.