Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD (AGS) in der Regio Aachen

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

CDU/Grüne: Haushalt wichtiger als Vertrauensschutz

Veröffentlicht am 08.10.2022 in Landespolitik

Die schwarzgrüne NRW-Landesregierung bleibt bei ihrer  Rückzahlungsforderung der Corona- Soforthilfen und legt Berufung gegen KMU- freundliche Urteile ein. Darauf muss Schwargrün verzichten!

Vertrauensschutz  darf nicht Haushalts- Interessen untergeordnet werden!

 

In einer Pressemitteilung vom  07. Oktober 2022 schreibt André Stinka MdL,  Sprecher für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie der NRWSPD- Fraktion 

„Berufung der Landesregierung gegen Soforthilfe-Urteile muss für Betriebe und Selbstständige wie blanker Hohn wirken“

 

Das NRW-Wirtschaftsministerium hat heute bekannt gegeben, dass das Land Berufung gegen Urteile zur Corona-Soforthilfe einlegt. Die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen gaben Unternehmen und Selbständigen Recht, die dagegen geklagt hatten, Corona-Soforthilfen an die NRW-Landesregierung zurückzuzahlen.

Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

 

„Die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Gelsenkirchen und Köln zeigen, dass der Auszahlungsmechanismus der NRW-Landesregierung bei den Corona-Soforthilfen handwerklich schlecht gemacht war. Durch das Abweichen von der eigenen Förderpraxis, indem die Landesregierung erst die Erstattung von Umsatzausfällen in Aussicht stellte und anschließend aber auf Liquiditätsengpässe abzielte und mit Vorläufigkeit argumentierte, sind viele Rückforderungen aus Sicht der Verwaltungsgerichte nicht rechtmäßig.  Dass die Landesregierung nun Berufung gegen die Urteile einlegt, muss für die betroffenen Unternehmen und Selbstständigen wie blanker Hohn wirken. Sie kommen gerade aus der Corona-Krise und stecken nun in der Energiekrise. In dieser Situation braucht die Wirtschaft im Land eine Wirtschaftsministerin, die sie unterstützt.

 

Die Landesregierung sollte die Urteile anerkennen. Die Rückforderungen müssen also gestoppt werden. Zudem sind 60.000 Empfängerinnen und Empfänger im guten Glauben trotz des eigenen Nachteils der Zahlungsaufforderung des Landes direkt gefolgt. Das Wirtschaftsministerium muss prüfen, ob man ihnen die geleisteten Rückzahlungen erstatten kann. Das wäre eine unmittelbare Unterstützung in wirtschaftlich ohnehin schwierigen Zeiten. Zusammen mit der IG Soforthilfe werden wir auf entsprechende Unterstützung drängen und das Thema im Landtag auf der Tagesordnung halten.“

 

Die AGS REGIOAACHEN begrüßt diese Forderungen und schließt sich ihnen vollumfänglich an.