Dazu das Bundes- Finanzministerium:
Überbrückungshilfe vereinfacht und verbessert
Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen nun noch einfacher und großzügiger und steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Für Härtefälle ohne Anspruch auf diese Hilfen gibt es gesonderte Unterstützung. Die Neustarthilfe für Selbstständige wurde verbessert und erweitert. Zudem wurde das KfW-Sonderprogramm verlängert und ausgeweitet.
Bundes- Finanzminister Olaf Scholz:
"Wir packen bei den Hilfen jetzt noch mal eine kräftige Schippe drauf"
Mehr Infos aus dem Haus von Olaf Scholz
Die Zeit schreibt dazu am 1.4.2021:
Die Bundesregierung erweitert die Corona-Hilfen für Unternehmen um einen Eigenkapitalzuschuss. Darauf haben sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verständigt, wie beide Ministerien mitteilten. Die sogenannte Überbrückungshilfe III werde zudem nochmals ausgeweitet.
Der Zuschuss soll zusätzlich zur Überbrückungshilfe III Unternehmen gewährt werden, die besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind. So können Betriebe als Eigenkapitalzuschuss bis zu 40 Prozent des Betrages erhalten, den sie für förderfähige Fixkosten erstattet bekommen. Voraussetzung soll ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 sein.
Bei der Überbrückungshilfe III wird die Fixkostenerstattung für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert. Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft gibt es zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre.