Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD (AGS) in der Regio Aachen

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Corona-Hilfe III: Olaf hilft!

Veröffentlicht am 05.04.2021 in Finanzen

Hilfe für „Vergessene“ und Hilfe beim „Neustart“

Die AGS hat mehrfach kritisiert, dass die bisherigen Hilfsmaßnahmen

  • nicht ausreichen
  • viele Unternehmen nicht berücksichtigen 
  • auch bei einem Neustart helfen müssen​​​​​​​                                                          Diese Kritik wurde durch neue Maßnahmen der Bundesregierung berücksichtigt. Mit der (überarbeiteten) CORONA- ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III baut der Staat seine Hilfsmaßnahmen aus.                                                                                                                                    Danke, Olaf!

 

 

Dazu das Bundes- Finanzministerium:

Überbrückungshilfe vereinfacht und verbessert 

Die Über­brückungs­hil­fe III un­ter­stützt Un­ter­neh­men nun noch ein­fa­cher und groß­zü­gi­ger und steht mehr Un­ter­neh­men zur Ver­fü­gung. Für Här­te­fäl­le oh­ne An­spruch auf die­se Hil­fen gibt es ge­son­der­te Un­ter­stüt­zung. Die Neu­start­hil­fe für Selbst­stän­di­ge wur­de ver­bes­sert und er­wei­tert. Zu­dem wur­de das KfW-Son­der­pro­gramm ver­län­gert und aus­ge­wei­tet.

Bundes- Finanzminister Olaf Scholz:

 "Wir packen bei den Hilfen jetzt noch mal eine kräftige Schippe drauf"

 

 Mehr Infos aus dem Haus von Olaf Scholz

 

 Die Zeit schreibt dazu am 1.4.2021:

Die Bundesregierung erweitert die Corona-Hilfen für Unternehmen um einen Eigenkapitalzuschuss. Darauf haben sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verständigt, wie beide Ministerien mitteilten. Die sogenannte Überbrückungshilfe III werde zudem nochmals ausgeweitet.

Der Zuschuss soll zusätzlich zur Überbrückungshilfe III Unternehmen gewährt werden, die besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind. So können Betriebe als Eigenkapitalzuschuss bis zu 40 Prozent des Betrages erhalten, den sie für förderfähige Fixkosten erstattet bekommen. Voraussetzung soll ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 sein.

Bei der Überbrückungshilfe III wird die Fixkostenerstattung für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert. Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft gibt es zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre.