Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD (AGS) in der Regio Aachen

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Richtlinie Arbeitsgemeinschaften Bund 07.2022

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Grundsätze und Richtlinie
für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD gemäß § 10 des Organisationsstatuts der SPD Beschlossen durch den Parteivorstand am 4. Juli 2022

Präambel

Die Arbeitsgemeinschaften sind unselbständige Teile der SPD. Sie sind Bindeglied zu den gesellschaftlichen Gruppen, die sich in den politischen Bereichen engagieren, für die die Arbeitsgemeinschaften in der SPD zuständig sind. Die Arbeitsgemeinschaften bieten die Möglichkeit, die unterschiedlichsten Schichten und Gruppen der Gesellschaft anzusprechen, sie verfügen über Kompetenz und Kontakte in diese Bereiche. Das muss konstruktiv für die Arbeit der SPD genutzt werden.

Bei Reformüberlegungen finden die jeweiligen Traditionen und Besonderheiten der Arbeitsgemeinschaften Berücksichtigung.

I. Allgemeiner Teil

1. Arbeitsgemeinschaften

Auf Beschluss des Parteivorstandes wurden folgende Arbeitsgemeinschaften eingerichtet:

  1. a)  Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA),

  2. b)  Arbeitsgemeinschaft - SPD 60 plus,

  3. c)  Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF),

  4. d)  Arbeitsgemeinschaft Selbständige (AGS)

  5. e)  Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ),

  6. f)  Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im

    Gesundheitswesen (ASG),

  7. g)  Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) und

  8. h)  Arbeitsgemeinschaft Menschen mit Behinderungen in der SPD (Selbst Aktiv)

  9. i)  SPDqueer - Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung

  10. j)  Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt

Darüber hinaus wurde die Arbeitsgemeinschaft der Jusos eingerichtet, für die jedoch eine separate Richtlinie besteht und die deshalb von dieser Richtlinie ausgenommen ist (siehe Schlussbestimmung).

2. Aufgaben, Ziele und Angehörige der Arbeitsgemeinschaften

Die Arbeitsgemeinschaften nehmen auf Beschluss des Parteivorstands besondere Aufgaben in der Partei und Öffentlichkeit wahr. Sie beraten die Vorstände und bieten Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten der Mitwirkung und der politischen Ansprache. Die Arbeitsgemeinschaften kooperieren mit Verbänden, Organisationen und Initiativen.

Grundlagen für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft sind die Ziele und Grundsätze der Partei. Die Bundesvorstände der Arbeitsgemeinschaften legen zu den Klausursitzungen des SPD-Parteivorstands ein Arbeitsprogramm und eine Jahresplanung für das jeweilige Jahr vor.

Arbeitsgemeinschaften nehmen durch ihre Tätigkeit Einfluss auf die politische Willensbildung der Partei und des Vorstands.

Den Arbeitsgemeinschaften AG 60 plus und ASF gehören automatisch alle Parteimitglieder an, die ihnen jeweils durch Alter oder Geschlecht zuzuordnen sind.

Den weiteren Arbeitsgemeinschaften gehören Parteimitglieder an, die durch ihren Beruf oder ihr Interesse einer Arbeitsgemeinschaft zugeordnet werden können.

Jedes Mitglied kann seine Zugehörigkeit zu den Arbeitsgemeinschaften selbst verwalten. Die Zugehörigkeit kann online, aber gegenüber einer Gliederung der Partei oder dem Vorstand einer Arbeitsgemeinschaft auch schriftlich erklärt werden. Die Zugehörigkeiten nach Alter, Geschlecht, Beruf und Interesse gemäß den nachfolgenden Buchstaben a) – j) sind hierbei zu beachten.

Im Rahmen der Statuten und der Datenschutzrichtlinie sollen die Gliederungen den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften die Daten ihrer Mitglieder zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellen.

a) Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA)

Die in Betrieben und Verwaltungen tätigen sozialdemokratischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bilden die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD. Vorübergehend oder endgültig aus dem Arbeitsleben ausgeschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören ebenfalls dieser Arbeitsgemeinschaft an.

Aufgaben der AfA sind:

  •   die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben und Verwaltungen mit der Politik und den Zielen der Partei vertraut zu machen und die Partei durch die Gewinnung neuer Mitglieder zu stärken.

  •   die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der politischen Willensbildung zur Geltung zu bringen und die politische Mitarbeit der Arbeitnehmer zu verstärken.

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  •   die aktive Mitarbeit der sozialdemokratischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten und Sozialorganisationen zu fördern.

  •   die in Betrieben, Unternehmen und Verwaltungen gewählten Arbeitnehmervertretungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

  •   die Partei zu unterstützen, in Betrieben und Verwaltung eine

    Betriebsorganisation und ein Betriebsvertrauensleutenetz aufzubauen.

    b) Arbeitsgemeinschaft - SPD 60 plus

    Die Arbeitsgemeinschaft umfasst Mitglieder vom vollendeten 60. Lebensjahr an sowie weitere in der Seniorenarbeit Tätige, die an der Mitarbeit interessiert sind. Aufgaben der AG 60 plus sind insbesondere:

  •   die Interessen der Älteren innerhalb und außerhalb der SPD zu vertreten,

  •   darauf einzuwirken, dass den Interessen älterer Menschen im Prozess der

    Willensbildung politisch und personell Rechnung getragen wird,

  •   das Engagement älterer Menschen zu fördern und politische Angebote zu

    machen,

  •   Menschen für die sozialdemokratische Programmatik zu gewinnen,

  •   bei der Gestaltung und Bewältigung des demographischen Wandels

    mitzuwirken,

  •   nationale und internationale Kooperation mit Verbänden, Organisationen und

    Initiativen der Älteren bzw. der Altenarbeit,

  •   die Generationensolidarität auszubauen,

  •   sich dafür einzusetzen, dass Vorurteile und Diskriminierungen gegenüber

    älteren Menschen überwunden werden,

  •   darauf einzuwirken, dass auch ältere Menschen für Wahlämter nominiert

    werden,

  •   Impulse zur Weiterentwicklung der sozialdemokratischen Politik für ältere

    Menschen zu geben und diese themen- und strukturübergreifend in der SPD zu verankern.

    c) Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)

    Der ASF gehören die weiblichen Mitglieder der SPD an.

    Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich die Gleichstellung von Frauen und Männern in Partei und Gesellschaft zum Ziel.

    Aufgaben der ASF sind:

  •   die Interessen und Forderungen der Frauen in der politischen Willensbildung

    der Partei zur Geltung zu bringen und die politische Mitarbeit der Frauen in der Partei so zu verstärken, dass die politische Willensbildung der Partei gleichermaßen von Männern und Frauen getragen wird.

  •   Frauen mit der Politik und den Zielen der Partei vertraut zu machen, zur Änderung des gesellschaftlichen Bewusstseins beizutragen und weitere Mitglieder zu gewinnen.

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  •   im Dialog mit Gewerkschaften, Verbänden, Organisationen und der deutschen und internationalen Frauenbewegung gemeinsame Forderungen zu entwickeln und durchzusetzen.

  •   Durch konkrete Zielgruppenarbeit Themen, Positionierungen und Vorschläge erarbeiten, in die Gesamtpartei einbringen und für innerparteiliche und gesellschaftliche Mehrheiten kämpfen.

  •   Den Auftrag des Grundgesetzes aus Art. 3 Abs. 2 umzusetzen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

  •   Dabei hat die ASF das Ziel, die Gesamtheit der weiblichen Bevölkerung zu erfassen und in ihrer Arbeit widerzuspiegeln.

    d) Arbeitsgemeinschaft Selbständige (AGS)

    Der AGS gehören die Mitglieder der SPD an, die selbstständig oder unternehmerisch tätig sind.

    Aufgaben der AGS sind:

  •   bei den gewerblich oder freiberuflich selbständig Tätigen aller Bereiche und in

    ihren Fachverbänden, Berufsorganisationen usw. die Kenntnis und den Einfluss sozialdemokratischer Auffassungen zu verbreiten und die politische Mitarbeit der Selbständigen zu verstärken.

  •   die besonderen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Probleme zu erörtern, die Selbständige und Unternehmer betreffen und die Vorstände der Partei in diesen Fragen zu beraten.

  •   in der Partei das Verständnis für Probleme der mittelständischen Wirtschaft und das Interesse an der sozialdemokratischen Wirtschaftspolitik zu stärken.

  •   Die Fortentwicklung sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik zu begleiten.

  •   Die Förderung von Kontakten zu sozialdemokratisch ausgerichteten Mittelstands- und Unternehmervereinigungen auf nationaler und internationaler

    Ebene.

    e) Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)

    Das Arbeitsfeld der ASJ ist die Rechtspolitik als Gegenstand und Instrument der Gestaltung gesellschaftlichen Fortschritts im Sinne des demokratischen Sozialismus. Ziel der ASJ ist es, gesellschaftliche Reformprojekte zu initiieren und fachlich vorzubereiten. Dazu macht sie sich die Fachkenntnisse ihrer Mitglieder aus allen Teilen von Justiz, Verwaltung und Wirtschaft zugänglich und gibt interessierten Expertinnen und Experten, Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit, auf die innerparteiliche Willensbildung Einfluss zu nehmen.

    Leitvorstellung ist eine freiheitliche demokratische, soziale, an der Idee der Gerechtigkeit orientierte rechtsstaatliche Ordnung, die die Menschen- und Bürgerrechte sichert und sich der Verantwortung für den Frieden, die Dritte Welt und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen bewusst ist.

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Der ASJ gehören Mitglieder an, die ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben oder Rechtswissenschaft studieren, sich von Berufs wegen oder ehrenamtlich mit Rechtsfragen beschäftigen oder in sonstiger Weise Sachkunde auf einem Gebiet der Rechtspolitik besitzen.

Aufgaben der ASJ sind:

  •   bei der Gestaltung der Rechtsordnung auf nationaler, aber auch auf europäischer und internationaler Ebene Anstöße zu geben und mitzuarbeiten;

  •   Impulse aus der gesellschaftlichen Diskussion aufzunehmen;

  •   den Sachverstand ihrer Mitglieder für die SPD nutzbar zu machen;

  •   im Kontakt zu Wissenschaft und Praxis sozialdemokratische Rechtspolitik zu

    vermitteln und zu entwickeln;

  •   Juristinnen und Juristen mit der Politik und den Zielen der Partei vertraut zu

    machen, ihnen den Unterschied zwischen Rechtsanwendung und gesetzgeberischer Rechtsgestaltung zu vermitteln, um ihnen die Arbeitsweise bei der Durchführung gesellschaftlicher Reformprojekte nahezubringen;

  •   zur Änderung des gesellschaftlichen Bewusstseins von Juristinnen und Juristen beizutragen und weitere Mitglieder zu gewinnen;

  •   im Dialog mit Gewerkschaften, Verbänden, Organisationen und deutschen, europäischen und internationalen NGOs gemeinsame Forderungen zu entwickeln und durchzusetzen;

  •   die Information und Beratung der Gliederungen in allen Fragen der Rechtspolitik.

    f) Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG)

    Der ASG gehören insbesondere diejenigen Mitglieder der SPD an, die im Gesundheits- und Pflegewesen tätig oder gesundheits- bzw. pflegepolitisch aktiv sind.

    Hierzu gehören Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter, Psychologen, Psychotherapeuten sowie Expertinnen und Experten aus den entsprechenden Wissenschaften, dem Gesundheits- und Pflegemanagement, der Gesundheitswirtschaft, den Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätten, den Kranken- und Pflegekassen, aus „Gesundheitspolitischen Initiativen“ und gesundheitsbezogeneSelbsthilfegruppen.

    Aufgaben der ASG sind:

  •   die Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und

    Strategien für ein demokratisches und solidarisches Gesundheitswesen,

  •   die Interessen und Forderungen der Praktiker aus dem Gesundheits- und Pflegewesen sowie aus der Gesundheits- und Pflegepolitik und der

    Wissenschaft in die politische Willensbildung der Partei einzubringen,

  •   die Information und Beratung der Gliederungen der Partei in allen Fragen des

    Gesundheits- und Sozialwesens.

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g) Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB)

Der Arbeitsgemeinschaft können diejenigen Mitglieder der SPD angehören, die auf allen Stufen im Bereich Bildung und Erziehung praktisch und theoretisch arbeiten sowie an Bildungspolitik Interessierte sind.

Aufgaben der AfB sind:

  •   im Bereich des Erziehungs- und Bildungswesens für die Ziele des demokratischen Sozialismus einzutreten und an ihrer Verwirklichung mitzuwirken;

  •   die Beteiligten und Betroffenen aus Bildung und Erziehung sowie an Bildungspolitik Interessierte mit den Zielen und der Politik der Partei vertraut zu machen und zu ihrer Meinungs- und Willensbildung beizutragen;

  •   die Interessen und Forderungen der Beteiligten und Betroffenen, Expertinnen und Experten aus Bildung und Erziehung sowie an Bildungspolitik Interessierten in der politischen Willensbildung der Partei zur Geltung zu bringen und die Organisationsgliederungen der Partei in bildungspolitischen Fragen zu beraten.

    h) Arbeitsgemeinschaft Menschen mit Behinderungen in der SPD (Selbst Aktiv)

    Die Arbeitsgemeinschaft ist Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige. Sie dient zur Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen.

    Aufgaben von „Selbst Aktiv“ sind

    •   die Interessen von Menschen mit Behinderung innerhalb und außerhalb der

      SPD zu vertreten,

    •   das Engagement von Menschen mit Behinderung zu fördern, Menschen mit

      Behinderung für die sozialdemokratische Programmatik zu gewinnen,

    •   die Kooperation mit Verbänden, Organisationen und Initiativen von Menschen

      mit Behinderung auszubauen,

    •   dazu beizutragen, dass die UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung

      behinderter Menschen allen Ebenen und in der SPD umgesetzt wird und die Teilhabe behinderter Menschen fester Bestandteil einer ganzheitlichen und inklusiven Gesellschaftspolitik wird und

    •   die Nominierung von Menschen mit Behinderung für Wahlämter in Parlamenten, Parteigremien und weiteren Gremien zu fördern.

      Die SPD setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein. Deshalb ist es uns ein Anliegen, auf allen Gliederungsebenen Genossinnen und Genossen mit Behinderungen die politische Teilhabe zu ermöglichen. In diesem Sinne hat sich die Partei immer bemüht, mögliche zusätzliche Bedarfe für die Ermöglichung der politischen Teilhabe von Mitgliedern mit Behinderungen unbürokratisch zu regeln. An dieser Praxis wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

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i) SPDqueer - Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung

Der SPDqueer - Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung gehören alle Mitglieder an, die sich aktiv für die Gleichstellung von queeren Menschen* einsetzen.

Aufgaben der SPDqueer - Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung - sind:

  •   Dafür zu arbeiten, dass die Akzeptanz zwischen hetero- und nicht heteronormativen Menschen zur gesellschaftlichen Normalität und Selbstverständlichkeit wird.

  •   Dafür zu arbeiten, dass Vorurteile, Diskreditierungen und Diskriminierungen gegenüber queeren Menschen überwunden werden.

  •   Darauf einzuwirken, dass den Interessen der queeren Menschen im Prozess der Willensbildung politisch und personell Rechnung getragen wird.

  •   Für den Dialog mit gesellschaftlichen Verbänden und der deutschen, europäischen und internationalen Gleichstellungsbewegung zu sorgen.

  •   Die Repräsentanz der SPD in zivilgesellschaftlichen Interessensvertretungen der queeren Community zu fördern.

    ___________________________
    

    * Definition queere Menschen:
    Die Arbeitsgemeinschaft SPDqueer definiert, welche Personen zu den queeren Menschen zählen.

    j) Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt

    Der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt gehören Mitglieder der SPD gleichermaßen mit und ohne Migrationshintergrund an, die sich praktisch oder theoretisch mit Fragen der Migration und eines vielfältigen Zusammenlebens beschäftigen oder an diesen Themen ein besonderes Interesse haben.

    Aufgaben der AG Migration und Vielfalt sind

    •   zu einem vielfältigen Zusammenleben beizutragen und die Teilhabe von

      Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu fördern,

    •   Impulse zur Weiterentwicklung der sozialdemokratischen Politik für Vielfalt und

      Teilhabe zu geben und diese themen- und strukturübergreifend als

      Schwerpunkte der SPD zu verankern,

    •   Vielfalt und eine interkulturelle Öffnung innerhalb der SPD voranzutreiben,

    •   einen Dialog und Austausch zu den Zielen der AG mit Verbänden und

      Selbstorganisationen von Migranten sowie Vertretern aus Zivilgesellschaft,

den Religionsgemeinschaften, Wissenschaft, Wirtschaft und den Gewerkschaften zu pflegen,

 Menschen mit einer Migrationsgeschichte für sozialdemokratische Politik zu gewinnen.

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3. Stellung und Aufbau

Die Arbeitsgemeinschaften sind unselbständige Teile der Partei. Sie sind keine Gliederungen im Sinne des Organisationsstatuts.

Die Kompetenz zur Beschlussfassung über Bildung und Widerruf einer Arbeitsgemeinschaft sowie die Beschlussfassung über die Grundsätze für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften liegt allein beim Parteivorstand. Die Gliederungen der Partei sind an diese vom Parteivorstand beschlossene Richtlinie gebunden. Eigene Richtlinien der Gliederungen dürfen dieser Richtlinie nicht widersprechen.

Die Bildung der Arbeitsgemeinschaften in den Organisationsgliederungen erfolgt durch Beschlussfassung des jeweils zuständigen Vorstandes der Partei. Der Beschluss ist widerrufbar. Die Arbeitsgemeinschaft muss zumindest auf Bundesebene bestehen.

Grundsätzlich soll auf jeder Ebene des Parteiaufbaus die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ermöglicht werden, soweit die Mitglieder dazu den Wunsch und die Bereitschaft äußern.

Der Organisationsaufbau der Arbeitsgemeinschaften entspricht grundsätzlich dem der Partei. In den Ländern mit mehreren Bezirken können die

Bezirksarbeitsgemeinschaften Landesausschüsse Landesarbeitsgemeinschaften bilden, falls die zuständigen Vorstände der Partei dem zustimmen. Das gleiche gilt, wenn auf Parteiebene regionale Zusammenschlüsse im Sinne des Organisationsstatuts bestehen.

Auf Ortsvereins- und Unterbezirksebene finden Vollversammlungen statt. Auf Bundes- Landes-, und Bezirksebene bestehen Delegiertenkonferenzen. Abweichungen können durch Richtlinienbeschluss der jeweiligen Gliederung geregelt werden.

Mit Einverständnis der betroffenen Unterbezirks- bzw. Ortsvereinsvorstände der Partei können unterbezirks- bzw. ortsvereinsübergreifende Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.

Die jeweils zuständigen Vorstände der Partei sind dafür verantwortlich, dass sich die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in ihrem Organisationsbereich im Rahmen der Statuten, Grundsätze und Richtlinien hält. Bei gliederungsübergreifenden Arbeitsgemeinschaften entscheiden die betroffenen Gliederungsvorstände auch darüber, in wessen Verantwortungsbereich die Arbeitsgemeinschaft fällt. Sollte keine Einigung erfolgen, ist der übergeordnete Gliederungsvorstand zuständig.

Jeder Vorstand der Partei hat hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaft in seinem Bereich das Recht, eine außerordentliche Mitglieder- oder Delegiertenversammlung der Arbeitsgemeinschaften einzuberufen und in dieser Versammlung Anträge zu stellen und zu begründen. Dazu gehört auch das Recht, die Abberufung von Funktionären der Arbeitsgemeinschaften nach § 9 der Wahlordnung zu beantragen. Die Entscheidung darüber liegt bei der Versammlung der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft.

Die Parteiorganisation ist gehalten, die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften nach besten Kräften zu fördern. Diese Förderung umfasst auch die finanzielle und

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oder

organisatorische Ausstattung der Arbeitsgemeinschaften in den Betriebshaushalten. Dabei ist immer der Finanzrahmen der SPD zu berücksichtigen.

Die Arbeitsgemeinschaften haben Antrags-, Vorschlags- und Rederecht für den Parteitag der jeweiligen Ebene. Soweit die Satzungen der Gliederungen dies vorsehen, entsenden sie stimmberechtigte Delegierte zu deren jeweiligen Parteitagen.

4. Organe

Die Organe aller Arbeitsgemeinschaften sind:

  •   die Bundeskonferenz,

  •   der Länderrat/Bundesausschuss und

  •   der Bundesvorstand.

    a) Bundeskonferenz

aa) Die Bundeskonferenz ist das Arbeitsgemeinschaften. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

  •   Wahl des Bundesvorstandes in zweijährigem Turnus,

  •   Benennung der beiden beratenden Delegierten, davon eine Frau, für den

    Bundesparteitag,

  •   Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Vorstandes,

  •   Beschlussfassung über die gestellten Anträge.

  •   Bestimmung des Arbeitsprogramms der Arbeitsgemeinschaft.

    bb) Die Bundeskonferenz besteht für die Arbeitsgemeinschaften AfA, AG 60plus und ASF aus 150, für die Arbeitsgemeinschaften d bis j aus 70 Delegierten, die in den Bezirks- /Landesarbeitsgemeinschaften gewählt werden. Die Berechnung des Delegiertenschlüssels erfolgt auf der Basis der Mitgliederzahlen der SPD. Jede Bezirks- / Landesarbeitsgemeinschaft erhält ein Grundmandat. Richtlinien der Bezirke/Landesverbände können bestimmen, dass die Wahl der auf den Bezirk entfallenden Delegierten ganz oder teilweise durch die Delegiertenkonferenzen der Unterbezirke erfolgt. Soweit eine Arbeitsgemeinschaft auf Landesverbands- oder Bezirksebene nicht existiert, werden von dort keine Delegierten auf die Bundeskonferenz entsandt; die Anzahl der Delegierten der Bundeskonferenz reduziert sich entsprechend.

    Die Mitglieder des Bundesvorstandes sind stimmberechtigt, die Mitglieder des Bundesausschusses nehmen an der Bundeskonferenz mit beratender Stimme teil. Über weitere beratende Mitglieder kann die Bundeskonferenz beschließen.

    cc) Die Bundeskonferenz findet alle zwei Jahre eintägig grundsätzlich in Berlin im Willy-Brandt-Haus statt. Sie wird vom Bundesvorstand im Einvernehmen mit dem Parteivorstand unter Angabe der Tagesordnung und der auf die Bezirke entfallenden Delegierten spätestens drei Monate vorher einberufen. Antragsberechtigt zur Bundeskonferenz sind die Bezirke und Landesverbände, die Unterbezirke sowie der Bundesvorstand.

oberste

Beschlussgremium der

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Antragsschluss ist sechs Wochen vor Beginn der Konferenz, die Unterlagen werden den Delegierten zwei Wochen vor der Konferenz mit einer Stellungnahme der Antragskommission zugesandt. Die Antragskommissionen sollen angemessen besetzt sein.

dd) Die Bundeskonferenz prüft die Legitimation der Teilnehmer, wählt die Leitung und bestimmt die Geschäftsordnung. Die Konferenz ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussunfähigkeit wird nur auf Antrag festgestellt. Solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist, gilt die Bundeskonferenz als beschlussfähig.

ee) Auf Verlangen des Bundesauschusses mit Zweidrittelmehrheit oder auf Antrag von mindestens neun Bezirken ist eine außerordentliche Bundeskonferenz einzuberufen. In diesem Fall beträgt die Einberufungsfrist einen Monat.

b) Länderrat / Bundesausschuss

aa) Der Länderrat berät den Bundesvorstand und fördert die Willensbildung in der Arbeitsgemeinschaft. Er wird einmal im Jahr durch den Bundesvorstand mit einer Frist von einem Monat einberufen. Die Einberufung hat zu erfolgen, wenn wenigstens 5 Bezirke dies beantragen. Die Sitzungen des Länderrates werden von der/dem/den Bundesvorsitzende/n geleitet.

bb) Der Länderrat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes sowie den Landes- und Bezirksvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften.

cc) In Jahren, in denen keine Bundeskonferenz stattfindet, kann durch den Bundesvorstand mit einer Frist von einem Monat ein Bundesausschuss anstelle des Länderrates einberufen werden. Der Bundesausschuss ist über grundlegende politische und organisatorische Entscheidungen des Bundesvorstandes zu hören. Die Sitzungen werden von der/dem/den Bundesvorsitzende/n geleitet. Der Bundesausschuss setzt sich zusammen aus bis zu 30 Personen sowie den Mitgliedern des Bundesvorstandes. Die Mandate werden entsprechend der Zahl der Parteimitglieder auf die Landesverbände/Bezirke verteilt. Jeder Bezirk erhält ein Grundmandat. Die Delegierten werden in den Bezirken für zwei Jahre gewählt.

c) Bundesvorstand

aa) Die Anzahl der Mitglieder des Bundesvorstandes beträgt für die Arbeitsgemeinschaften AfA, AG 60plus und ASF bis zu 17 Mitglieder. Für die Arbeitsgemeinschaften d) bis j) beträgt die Anzahl der Mitglieder des Bundesvorstandes bis zu 12 Mitglieder. Der jeweilige Vorstand besteht aus

 der / dem Bundesvorsitzenden;
die Bundeskonferenz kann beschließen, dass zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau, gewählt werden sollen; die ASF kann eine rein weibliche Doppelspitze wählen;

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 und weiteren Mitgliedern inklusive Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Zahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter bzw. der Besitzerinnen und Beisitzer bestimmt die Bundeskonferenz.

bb) Der Bundesvorstand führt die Beschlüsse der Bundeskonferenz aus. Er erledigt die laufenden Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft und vertritt sie in der Öffentlichkeit. Der Bundesvorstand tagt grundsätzlich dreimal im Jahr in Präsenzsitzung sowie weiteren Konferenzschalten.

5. Finanzen

Die Arbeitsgemeinschaften erheben keine Beiträge. Auf Bundesebene können für sie separate Spendensachkonten eingerichtet werden, die von der Partei geführt und auf die Spenden für die Arbeit der Arbeitsgemeinschaften gebucht werden. Materielle und finanzielle Zuwendungen müssen im Einverständnis mit dem Parteivorstand verwendet werden. Spenden werden der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft grundsätzlich im Jahr des Eingangs zur Verfügung gestellt. Diese können auch im nächsten Jahr verwendet werden. Die Gliederungen der Partei können im Rahmen ihrer Kompetenzen gleiche Beschlüsse fassen.

Der Parteivorstand beschließt für jede Arbeitsgemeinschaft jährlich ein Budget für die Arbeit des Bundesvorstandes/-ausschusses und alle zwei Jahre ein Budget für die Durchführung der Bundeskonferenz. Die Arbeitsgemeinschaften entscheiden im Rahmen der in dieser Richtlinie vorgegebenen Obergrenzen eigenverantwortlich über die Zahl der Mitglieder von Bundesvorstand und Bundesausschuss, die Zahl der Sitzungen und die Dauer der Bundeskonferenz. Der vorgegebene Budgetrahmen ist hierbei zwingend einzuhalten. Mittel die im Budget für die Arbeit des Bundesvorstandes-/ausschusses und für die Durchführung der Bundeskonferenz nicht verausgabt werden, können für die politische Arbeit genutzt werden.

6. Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaften erfolgt im Einvernehmen mit den zuständigen Vorständen der Partei. Das Einvernehmen gilt grundsätzlich als hergestellt. Es kann widerrufen werden.

Alle Arbeitsgemeinschaften haben die Aufgabe, durch eine gezielte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die Partei hinaus erkennbar zu werden und der Arbeitsgemeinschaft und der Partei damit ein eigenes, fachliches Profil zu geben. Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit sollen Stellungnahmen zur Tagespolitik, Darstellung der inhaltlichen Arbeit sowie Bekanntmachung von Veranstaltungen sein.

Es bleibt den jeweiligen Gliederungsebenen überlassen, die Verfahrensabläufe der Einvernehmensregelung näher auszugestalten. Die Arbeitsgemeinschaften folgen den jeweils aktuellen und gültigen Gestaltungslinien (Corporate Design) der SPD und passen ihre Öffentlichkeitsarbeit entsprechend an.

7. Wahlen und Beschlüsse

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Es gilt die Wahlordnung der SPD.

Vorsitzende werden in Einzelwahl nach § 7 WahlO, Stellvertretende Vorsitzende, Beisitzer/innen und Delegierte werden in Listenwahl nach § 8 WahlO gewählt.

Bei Listenwahlen genügt die relative Mehrheit.

Die Arbeitsgemeinschaften haben ihre Wahlen den zuständigen Vorständen der Partei innerhalb eines Monats anzuzeigen. Diese prüfen, ob die Wahl ordnungsgemäß erfolgt ist. Sie ordnen Neuwahlen an, wenn Wahlfehler vorliegen, die Einfluss auf das Ergebnis gehabt haben können.

Arbeitsgemeinschaften können sich auf den Ablauf der Anfechtungsfrist nur berufen, wenn sie innerhalb der Anfechtungsfrist dem Vorstand die Wahlen angezeigt haben und der Vorstand ausreichend Gelegenheit zur Prüfung hatte.

Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.

8. Mitgliedschaftsrechte

Mitglieder der SPD können in den Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten, abstimmen sowie von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch machen.

In der ASF ist die Zugehörigkeit an das Geschlecht, in der AG 60 plus an das Mindestalter von 60 Jahren gebunden.

Mitglieder der SPD können einer oder mehreren Arbeitsgemeinschaften gem. Ziffer 2 angehören. Die Zugehörigkeit kann durch das Mitglied jederzeit beendet werden, damit enden Kontaktaufnahmen und bisher ausgeübte Funktionen in der Arbeitsgemeinschaft.

Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglieder der Partei sind, ist in den Arbeitsgemeinschaften ausdrücklich erwünscht. Die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten, auch von Nichtmitgliedern, in Arbeitsgemeinschaften unterliegt der Schiedsgerichtsbarkeit der Partei.

II. Besonderer Teil

Hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaften der AfA, 60 plus und ASF gelten nachfolgende zusätzliche Bestimmungen.

1. Aufbau

Auf Ortsvereinsebene können, sofern keine Arbeitsgemeinschaft existiert, Vertrauensleute benannt werden.

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2. Bundeskonferenz

Die Bundeskonferenz der AfA, ASF und der AG 60 plus setzt sich zusammen aus:

150 von den Arbeitsgemeinschaften auf Bezirks- bzw. Landesverbandsebene gewählten Delegierten, und dem Bundesvorstand sowie den Mitgliedern des Bundesausschusses mit beratender Stimme.

Die Delegiertenzahlen ergeben sich bei der AG 60plus und der ASF aufgrund Alter und Geschlecht aus den Mitgliederzahlen der SPD. Jeder Bezirk bzw. Landesverband erhält ein Grundmandat. Die übrigen Mandate werden entsprechend der Zahl der SPD-Mitglieder in den Bezirken gewählt.

Die Bundeskonferenz findet alle zwei Jahre zweitätig grundsätzlich in Berlin im Willy- Brandt-Haus statt.

3. Bundesvorstand

Der Bundesvorstand der AG 60 plus, der ASF und der AfA besteht aus einer/einem oder zwei Vorsitzenden und bis zu 15 weiteren Mitgliedern.

4. AfA

Für die Betriebsorganisation gelten folgende Grundsätze:

Die betriebliche Vertrauensarbeit der Partei wird insbesondere durch die Betriebsorganisation geleistet. Die Betriebsorganisation der SPD besteht aus den Betriebsgruppen und Betriebsvertrauensleuten. Ihre Aufgabe ist es, die betriebliche Vertrauensarbeit im Sinne dieser Richtlinie zu unterstützen und zu organisieren. Mitglied der Betriebsgruppe ist jedes in einem Betrieb oder einer Verwaltung beschäftigte Mitglied der SPD. Vorübergehend oder endgültig aus dem Arbeitsleben ausgeschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Mitglied ihrer Betriebsgruppe bleiben.

1. In möglichst allen Betrieben und Verwaltungen sind Betriebsgruppen zu bilden. 2. Branchenbetriebsgruppen

Für Betriebe und Verwaltungen ohne Betriebsgruppe sowie für Klein- und Mittelbetriebe ist die Bildung von Branchenbetriebsgruppen anzustreben, denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der gleichen Branche angehören.

3. Betriebsvertrauensleute

Für Betriebe, die nicht durch Betriebsgruppen erfasst werden können, werden Betriebsvertrauensleute benannt.

Zentrale Betriebsgruppenausschüsse setzen sich aus Vertretern der Betriebsgruppen und aus Sachverständigen - insbesondere aus dem gewerkschaftlichen Bereich -

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zusammen. Sie koordinieren die Arbeit der Betriebsgruppen ihres Bereiches, erarbeiten Vorschläge für die Weiterentwicklung der betriebspolitischen Arbeit, fördern die Kommunikation und Zusammenarbeit der Betriebsgruppen untereinander, z. B. durch zentrale Betriebsgruppenkonferenzen, beraten den Bundesvorstand der AfA bzw. den Parteivorstand in Fachfragen ihres Bereichs. Ihre Vorsitzenden nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Bundesausschusses der AfA teil.

Die zuständige Organisationsebene für die Betriebsgruppen ist der Unterbezirk. Bei unterbezirksübergreifenden Betriebsgruppen bestimmt der Bezirk/Landesverband die Zuordnung zu einem Unterbezirk.

Die Mitgliederliste für die einzelne Betriebsgruppe führt der jeweilige Unterbezirk: AfA- Unterbezirks-/Kreisverbands- und Betriebsgruppenkonferenzen können gemeinsam durchgeführt werden.

III. Übergangsregelungen

Die unter Ziff. I, 2. ermöglichte Selbstverwaltung beginnt am 1. Januar 2021.

Für Bundeskonferenzen, die noch mit der Delegiertenanzahl der bisher geltenden Richtlinie vom 28.09.2019 einberufen, aber wegen der Corona-Krise im Jahr 2020 nicht stattfinden konnten, gilt weiterhin die Delegiertenanzahl der vorherigen Richtlinie.

Schlussbestimmung

Diese Richtlinie gilt für die Arbeitsgemeinschaften mit Ausnahme der Arbeitsgemeinschaft der Jusos. Sie löst die bisherigen Grundsätze und Richtlinien der Arbeitsgemeinschaften ab und tritt am 08.06.2020 in Kraft.

Der Bestand der Arbeitsgemeinschaften auf allen Parteiebenen und darin laufende Amtsperioden wird von der Richtlinienänderung nicht berührt.

Delegiertenschlüssel werden vom Parteivorstand jeweils für zwei Jahre gemeinsam mit dem Delegiertenschlüssel für den ordentlichen Bundesparteitag vorgenommen.

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Ausführungsbestimmungen zur Zuordnung der Mitglieder

Beschlossen durch den Parteivorstand am 8. Juni 2020

  •   Mitglieder werden nach Alter, Geschlecht und Beruf nach Ziffer I. 2. a) – j) automatisch in der Mitgliederdatenbank zugeordnet. Sie werden vom Parteivorstand nach ihrer Aufnahme in die SPD über die Arbeitsgemeinschaften und deren Tätigkeiten sowie die Möglichkeit zur Verwaltung ihrer Zuordnungen informiert. Mitglieder können sich bei weiteren Arbeitsgemeinschaften eintragen. Es gelten die Zugehörigkeiten nach Ziffer I. 2. a) – j).

  •   Alle SPD-Mitglieder werden vom Parteivorstand umfassend darüber informiert, wie sie ihre Mitgliedschaften in den Arbeitsgemeinschaften online verwalten können.

  •   Die Zugehörigkeiten zu den Arbeitsgemeinschaften können online verwaltet werden. Jedes Mitglied kann sich selbst bei einer oder mehreren Arbeitsgemeinschaften zuordnen. Die Zugehörigkeiten nach Alter, Geschlecht, Beruf und Interesse gemäß Ziffer I. 2. a) – j) sind hierbei zu beachten.

    Die Zugehörigkeit kann durch das Mitglied jederzeit auch wieder beendet werden, damit enden Kontaktaufnahmen und bisher ausgeübte Funktionen in der Arbeitsgemeinschaft.

  •   Das Verfahren soll weitgehend online durch die Mitglieder selbst erfolgen. Daneben kann jedes Mitglied der mitgliederführenden Gliederung postalisch oder telefonisch die gewünschte Zuordnung mitteilen.

    Sollte die gewünschte Zuordnung nicht den Kriterien der Zugehörigkeit nach Ziffer I. 2. a) – j) entsprechen, nimmt die mitgliederführende Gliederung in Abstimmung mit dem Mitglied die Korrektur vor.

  •   Die Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften auf Landes- und Bezirksebene sowie Unterbezirksebene bekommen mittelfristig die Möglichkeit ihre Mitglieder eigenständig per E-Mail über den Easymailer zu kontaktieren.

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