Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD (AGS) in der Regio Aachen

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Regelung verkaufsoffener Sonntage nötig!

Veröffentlicht am 15.10.2017 in Landespolitik

Verkaufsoffene Sonntage:

Wie oft und wie? Das ist hier die Frage

Sein? Oder nichtsein, das ist hier die Frage, wenn man einigen Beteiligten Glauben schenken mag. Die IHK NRW leistete mit einer Veranstaltung zur Liberalisierung der verkaufsoffenen Sonntage am 9.10.2017 in Düsseldorf einen guten Beitrag.

 

Sein? Oder nichtsein, das ist hier die Frage, wenn man einigen Beteiligten Glauben schenken mag. Die IHK NRW leistete mit einer Veranstaltung zur Liberalisierung der verkaufsoffenen Sonntage am 9.10.2017 in Düsseldorf einen guten Beitrag.

Der Streit darum, wann, wie oft, aus welchem Anlass und nach welchen Regeln an Sonntagen Läden geöffnet werden dürfen, erregt die Gemüter immer noch, auch nach Inkrafttreten einer Novellierung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-Westfalen (NRW LÖG) am 18 Mai 2013. Die getroffenen Regelungen waren die Ergebnisse etlicher „Runden Tische“, zu denen der damalige Wirtschaftsminister Garrelt Duin eingeladen hatte. Diesen Kompromiss stellte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi allerdings später in Frage. Wegen „massiven Verstöße gegen das LÖG“ sahen sie Handlungsbedarf- und klagten sich durch die Gerichte NRW´s, oft erfolgreich. Die Gerichte sahen die auf Konsens ausgerichteten Regeln nicht als „ausreichend berücksichtigt“ an. Die Ausrichter wurden so verunsichert, dass sie vielerorts die geplanten „Offenen Sonntage“ wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit und dem drohenden finanziellen Risiko absagten. Was Verdi wohl nicht im Sinn hatte, geschah nach der Landtagswahl: Die neu gewählte CDU/FDP- Landesregierung einigte sich schnell auf ein „Entfesselungspaket1“, in dem auch die Ladenöffnungs-Regelungen dem neoliberalen Deregulierungswahn zum Opfer vielen. Doch anstatt rechtskonforme Regeln zu ersinnen, gab es im vorliegenden ersten Entwurf eines neuen LÖG im Wesentlichen nur eine Ausweitung der Öffnungszeiten. Der entfesselte „Freie Markt“ sollte es wieder einmal richten. Statt mit „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ wurde ein Papier vorgelegt, das keine der bestehenden Probleme des alten LÖG löst, wie z.B die Verantwortlichkeit der Städte und Kommunen, bei denen immer noch das Genehmigungsverfahren hängen bleiben sollte. Ansonsten machte sich die neue Landesregierung einen „schlanken Fuß“. Dem strittige „Anlassbezug“ verkaufsoffener Sonntage wurden lediglich weitere „Sachgründe“ als Genehmigungs- Voraussetzung vorgeschlagen. Was nun? Der untaugliche Entwurf von CDU und FDP muss nun unter Mitwirkung der Betroffenen, d.h. z. B. Handel, Städte und Kommunen, Bürgerschaft, Gewerkschaften, Kirchen u.v.m. völlig überarbeitet werden, damit Rechtssicherheit einkehrt und die divergierenden Interessen der Beteiligten Berücksichtigung finden.

Die IHK NRW ( Industrie- und Handelskammern in NRW) lud als Beitrag zu diesem Thema „ interessierte Einzelhändler, Kommunen und Interessenverbände“ zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung.

Aus der Einladung: Im Rahmen des sogenannten „Entfesselungspaket 1“ hat die Landesregierung nun eine Änderung des LÖG vorgesehen und hat neben dem Anlassbezug weitere „Sachgründe“ als Genehmigungsvoraussetzung für die verkaufsoffenen Sonntage vorgeschlagen. Diese Überlegungen gehen u. a. auf dein Gutachten von Professor Dr. Johannes Dietlein, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, zurück, der im Auftrag von IHK NRW e.V. ein Rechtsgutachten zum Thema erarbeitet hat.

Nach der Begrüßung durch Dr. Ralf Mittelstädt, Hgf der IHKNRW stellte Prof. Dr. Johannes Dietlein, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorfsein sein Gutachten zum LÖG in Form eines Impulsvortrages vor.

In einer anschließenden Diskussionsrunde tauschten sich aus:

  • BarbaraMeißner (Städtetag NRW)
  • Andreas Wohland (Städte- und Gemeindebund)
  • Michael Radau (Handelsverband NRW) und
  • Andree Haack (Federführer Handel IHK NRW

Der Städte- und Gemeindebund NRW fasst den Verlauf der Veranstaltung in Einer Mitteilung vom 9.10.2017 so zusammen:

Am 09.10.2017 hat eine Veranstaltung der IHK Mittlerer Niederrhein gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund NRW, dem Städtetag NRW und dem Handelsverband NRW in Düsseldorf zum Thema Verkaufsoffene Sonntage stattgefunden. Anlass war die seit gut einem Jahr anhaltende intensive Diskussion in der kommunalen Landschaft sowie die diversen gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Voraussetzungen für rechtssichere Rechtsverordnungen zu verkaufsoffenen Sonntagen in NRW.

Als Impulsvortrag hat Herr Prof. Dietlein von der Universität Düsseldorf sein Gutachten zu den „Gesetzgeberischen Spielräumen bei der Regelung von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen“ vorgestellt, das er im Auftrag der IHK NRW erstellt hat. Das Gutachten ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.ihk-nrw.de/beitrag/gutachten-zu-verkaufsoffene-sonntage. Auch ein durch die Handelsverbände in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu vergleichbaren Ergebnissen. Informationen hierzu können beim Handelsverband NRW angefragt werden (www.handelsverband-nrw.de).

Anschließend wurde in der Podiumsdiskussion auch unter Beteiligung von Geschäftsstellenvertretern der kommunalen Spitzenverbände intensiv über den vorgelegten Gesetzesentwurf der neuen Landesregierung zur Reformierung des Ladenöffnungsgesetzes NRW diskutiert. Einigkeit bestand bei allen Diskutanten darüber, dass eine Novellierung des LÖG NRW erforderlich sei und der Gesetzesentwurf in die richtige Richtung gehe. Allerdings wurde auch deutlich, dass bei dem vorgelegten Vorschlag die Gefahr bestehe, dass die Kommunen wieder immense Begründungsaufwände hätten, die eine umfangreiche verwaltungsgerichtliche Kontrolle nach sich zögen.

Vielmehr müsse der Gesetzesentwurf dahingehend nachgebessert werden, dass der Gesetzgeber selbst die Abwägungsentscheidung trifft, an wie vielen Sonntagen die Kommunen maximal ihre Läden öffnen dürfen und diese Entscheidung nicht erneut auf die Kommunen übertragen würde. Auf dieser Grundlage hat der Städte- und Gemeindebund NRW gemeinsam mit dem Städtetag NRW seine Stellungnahme zum Entfesselungspaket I abgegeben, die für die StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots als Anlage zum Schnellbrief 241/2017 vom 27.09.2017 abrufbar ist.

Beiträge zum Thema:

https://www.aachen.ihk.de/standortpolitik/Handelspolitik/ihk-studie-zum-ladenoeffnungsgesetz/3790108

https://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/veranstaltung-mit-ihk-zu-verkaufsoffenen-sonntagen.html?cHash=190bc736b02bc5daaec969f0b6d9c5e3

AGSNRW:

http://www.agsnrw.de/meldungen/streit-um-verkaufsoffene-sonntage/

http://www.agsregioaachen.de/leserbrief-ags/

http://afa.spd-muenster.de/service/Ladenschluss-Veranstaltung%20der%20SPD%20AfA.pdf