Damit greift Nordrhein- Westfalen eine von der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung dargelegte Rechtsauffassung auf. Die Bundesregierung stellte klar, dass die Aufnahme einer Berufsausbildung zu den dringenden persönlichen Gründen zählt und eine Duldung daher bereits nach geltender Rechtslage erteilt werden kann.
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Dazu Stimmen aus der SPD:
André Brümmer, Landevors. der AGSNRW: Ein Schritt in die richtige Richtung! Die neue Rechtssicherheit hilft auch dabei, jungen Flüchtlingen eine Perspektive für die Zukunft zu geben: Entweder in ihrem Heimatland oder auch hier, wenn nach erfolgreicher Ausbildung ein Bleiberecht ermöglicht wird. Das hilft auch beim Fachkräftemangel.
Arbeitsminister Guntram Schneider erklärte: "Wir schöpfen in Nordrhein- Westfalen damit die Möglichkeiten, die das Land hat, aus und ermöglichen jungen Menschen hier eine Ausbildung zu beginnen und abzuschließen. Damit haben auch die Unternehmen eine Planungssicherheit. Sicher, besser wäre es, wenn der Bund für eine klare rechtliche Regelung sorgen würde. Darüber verhandeln wir noch. Aber als Land setzen wir ein klares, integrationspolitisches Signal!"
Auch der Bochumer Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch begrüßt die Neuregelung, wonach die Ausländerbehörden des Landes die Duldung von jungen Flüchtlingen aussprechen können, die einen Ausbildungsplatz gefunden haben
Da eine qualifizierte Ausbildung ein wesentlicher Faktor für eine gelungene Integration ist, ist die neue Leitlinie zu begrüßen, so Thomas Eiskirch, die auch ein klares integrationspolitisches Signal darstelle.