Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD (AGS) in der Regio Aachen

Für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaft

Prekäre Selbständigkeit

Veröffentlicht am 13.08.2015 in Arbeit und Wirtschaft

Dr. Dieter Falk

Selbstständige neuen Typs vor Prekarisierung schützen!

„Die Arbeitsbeziehungen sind in einem fundamentalen Wandel. … Freiheit und Prekarisierung liegen eng beieinander. Wie muss die Arbeitspolitik der Zukunft aussehen, damit wir Flexibilität und Sicherheit verbinden … ?“ So ein Auszug aus dem Arbeitsprogramm des SPD- Parteivorstands von  2014.  

Die AGS sieht das als Auftrag, eigene Beiträge zu diesem Thema zu liefern. In NRW wie im Bund! Dazu ein aktueller Beitrag von Dr. Dieter Falk.

In NRW beschäftigt sich der AGSNRW- Arbeitskreis Soloselbständige intensiv mit diesem Thema. Auch bundesweit ist die Problematik prekärer Selbständigkeit für die AGS von besonderer Bedeutung. 

 Der stv. Vorsitzende der AGS Hessen Süd und AGS- Bundesvorstandsmitglied Dr. Dieter Falk hat dazu einen Beitrag in Antragsform geleistet:

  1. Das Erbringen von Dienstleistungen wie zum Beispiel diejenigen, die das Taxi- Unternehmen „Uber“ bei Personenbeförderungen oder der Einzelhändler „Amazon“ bei Warenauslieferungen über (Schein- ) Selbstständige anbieten, aber auch zahlreiche andere wie zum Beispiel im IT- oder Architekturbereich, ist soweit wie möglich auf Basis bestehender Gesetze und Richtlinien zu verhindern.
  2. Soweit dies juristisch nicht gelingt, ist durch geeignete staatliche Maßnahmen und falls notwendig Gesetzesänderungen sicherzustellen, dass sowohl die Anbieter / Vermittler als auch die (Schein- ) Selbstständigen genauso besteuert werden und Sozialabgaben entrichten müssen wie vergleichbare Betriebe / Dienstleister bzw. Arbeitnehmer. Dies ist technisch leicht möglich: die vorhandenen Abrechnungssysteme der Anbieter/Vermittler müssen dafür nur genauso herangezogen werden wie die Lohnbuchhaltung in einem traditionellen Betrieb. In diesen müssen ohnehin neben den Personen bezogenen Daten auch Art und Umfang der ausgeführten Tätigkeiten erfasst werden, um eine korrekte Bezahlung der Dienstleistungserbringer zu gewährleisten. Diese Werte sind als Grundlage heranzuziehen (ggfs. nach zeitnaher Überprüfung durch die zuständigen Behörden, die dazu passend ausgestattet sein müssen), um die entsprechenden Steuern und Sozialabgaben wie bei der Lohnsteuer sofort an der Quelle abzuziehen.
  3. Soweit die betroffenen Personen die Voraussetzungen erfüllen, sind zu viel gezahlte Beträge im jährlichen Ausgleichsverfahren zu erstatten.
  4. Es ist streng zu prüfen, ob es sich bei den Dienstleistungen um echte Selbstständigkeit oder um Scheinselbstständigkeit handelt.
  5. Es ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Dienstleistungserbringer den staatlich festgesetzten Mindestlohn pro Stunde Arbeit nach den üblichen und fairen Berechnungsmethoden erhalten.

Begründung: Durch die Vermittlung von (Schein- ) Selbstständigen Tätigkeiten wächst die Gefahr einer verbreiteten Prekarisierung von großen Teilen der Bevölkerung, die durch Scheinselbstständigkeit außerhalb der Solidargemeinschaft stehen und nicht über ausreichendes Einkommen, Sozial- und Krankenversicherung verfügen. Viele dieser „neuen Selbständigen“ wählen nicht freiwillig diesen Weg, da ihnen Unterstützung fehlt. Sie sind in der schwächsten Position und müssen insbesondere dann geschützt werden, je dringender sie auf einen Job und Einkommen angewiesen sind und kaum an die Zukunft denken können.

Diese mangelnde Absicherung wird insbesondere im Krankheitsfall und im Alter dazu führen, dass eine kleiner werdende „Rest- Allgemeinheit“ für diese Personengruppen wird aufkommen müssen. Dies gilt es soweit wie möglich zu verhindern, denn durch die Vermittlung von (Schein- ) Selbstständigen Tätigkeiten werden dem Staat und der Gesellschaft hohe Beträge an Steuern und Sozialabgaben vorenthalten.

Die Benachteiligung derjenigen Unternehmer, die mit echten Angestellten arbeiten (und somit zum solidarischen System beitragen, selbst bei Leiharbeit), aber aktuell dadurch auch teurer sind und Wettbewerbsnachteile haben, muss beendet werden.